Das war 2012 - Oliver´s Polit-, News- und Szenerückblick

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Strandbar-Feeling statt Betonburgen an der Donau!

 

Es ist ein grünes Paradies für Familien, Kinder, Jogger, Radfahrer, Hunde und Naturliebhaber, die Donaupromenade zwischen Badearena, Eisenbahnbrücke und dem Behördenhafen Krems. Und genau dort will die ÖVP laut einer Pressekonferenz von Noch-Bürgermeisterin Rinke Hotels hinbauen.

 

Im Interview behauptet Rinke, dass die Nutzung dieser Flächen im Kremser Stadtentwicklungskonzept vorgesehen ist. Der Haken an der Sache: Ein derartiges Konzept wurde niemals im Gemeinderat beschlossen. Handelt es sich hier um ein geheimes ÖVP-Konzept in der hinteren Schublade, entspricht das der typischen Art und Weise, wie die Schwarzen mit den politischen Gegnern und vor allem der Bevölkerung umgehen. FPÖ-Kandidat MMag. Oliver Plischek fordert bei umstrittenen Bauprojekten wie einem Hotelkettenbau an der Donau eine verpflichtende Befragung des Volkes im Wege der direkten Demokratie. Die Bevölkerung muss das Recht haben, über die Zukunft und die Qualität ihrer eigenen Heimat mitzubestimmen und soll nicht das derzeit leider reale Gefühl haben, von wahnwitzigen politischen und wirtschaftlichen Allianzen unterdrückt zu werden.

 

Sonderbares Detail am Rande: Laut ÖVP benötigt die Stadt neue Hotels. Gleichzeitig stoßen aber zwei Kremser Winzer, die im Bereich Krems Ost-Leithen ein Hotel errichten wollen, bei den Behörden auf Granit. Es handelt sich dabei um ein konkret ausgearbeitetes Hotelprojekt, mit professioneller Beratung aus Bayern, das 60 Arbeitsplätze schaffen würde. Die notwendige Entscheidung über die Widmung des betreffenden Grundstückes steht seit Jahren aus. Irgendetwas kann da nicht stimmen. Einerseits fordert die ÖVP neue Hotels in mehr als umstrittenen Lagen, andererseits verhindert sie den Bau neuer an geeigneten. Es steckt der böse Verdacht dahinter, dass bei den der ÖVP genehmen Projekten so wie üblich in Krems wieder parteinahe Günstlinge finanziell mitnaschen dürfen.

 

Plischek selbst fordert, wie schon in seiner Stadtmarketing-Diplomarbeit und auf Facebook publiziert, eine ganz andere Nutzung des Areals zwischen Badearena und Behördenhafen. Im Stile der beliebten Wiener Strandbar Hermann am Donaukanal soll dort ein neues Freizeit-Mekka für die Kremser Bevölkerung und für Touristen entstehen: Strand-Atmosphäre direkt an der Donau mit Sand, Liegen zum Entspannen, Beach-Bars zu angemessenen Preisen, Public Viewing-Flächen für Film-, Kultur- und Sportevents, Sportgelegenheiten, Auftrittsplattformen für Künstler, DJ´s und Live-Musiker abseits von Lärm- und Anrainerbeschwerden, Speaker´s Corner,.... „Vor allem die Generation 18-30 ist enttäuscht von Angeboten und Aktivitäten der Stadt. Ein derartiges Beach-Projekt an der Donau würde – im Gegensatz zu düsteren Betonburgen – Sinn machen und den Bürgern das vielleicht schon verlorene Gefühl wieder geben, dass sie in einer lebenswerten, unterhaltsamen und lässigen Stadt leben“, so Plischek.

„Goldene Stadt“ Prag - Mystische Aura unter gleißendem Sonnenschein

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Gebühren-Schikanen: Stadt Krems erhöht Gebrauchsabgabe auf das 19fache

Es ist Sommer. Und gibt es da bei Sonnenschein und blauem Himmel nichts Schöneres, als in einem der wunderschönen Schanigärten von Krems einen Cocktail oder einen Kaffee zu trinken, mit guten Freunden zu tratschen oder verliebt seinem Traumpartner in die Augen zu schauen. Die Stadt Krems unter Führung von ÖVP-Bürgermeisterin Rinke und ÖVP-Finanzstadtrat Hagmann, der selbst (!) einen Schanigarten betreibt, sieht dies wohl anders und setzt die von Wirtschafts- und Finanzkrise ohnehin gebeutelten Gastronomen schwer unter Druck, und zwar durch die Erhöhung der Gebrauchsabgabe bis auf das 19fache.

 

Ausgangspunkt dieser horrenden Gebührenerhöhung ist das 2010 geänderte niederösterreichische Gebrauchsabgabegesetz, das für Schanigärten je 10 m2 und je begonnenem Monat einen Höchstsatz von 150 Euro vorschreibt.

 

Bisher wurden in Krems 30 Euro Gebrauchsabgabe pro 10 m2 jährlich eingehoben (bei 30m2 also 90 Euro). Die neue Verordnung legt jetzt fest, dass pro angefangene 10m2 der bewilligten Fläche und pro Monat 70 Euro in der Zone A (Fußgängerzone Altstadt, Bahnhofplatz, Südtirolerplatz), 55 Euro in der Zone B (Ringstraße, Utzstraße, Stein,...) bzw. 40 Euro in der übrigen Zone C eingehoben werden. Geht man von einer Schanigartenzeit von 8 Monaten (März bis November) aus, so bedeutet dies, dass ein Lokal zwischen 20 und 30m2 nunmehr im Monat 210 Euro und daher im Jahr 1680 Euro berappen muss. Bezieht man dies auf den ursprünglichen Betrag des Vorjahres (jährlich 90 Euro), so bedeutet dies eine Erhöhung auf das 19fache.

 

In einem „Heute“-Interview behauptete der ÖVP-Finanzstadtrat Hagmann, mitverantwortlich auch für das Parkzonenchaos, dass man „halt die Vorgaben des Landes Niederösterreich umsetzen muss“. Diese Aussage ist insofern falsch, als das Land keinen Mindestsatz vorschreibt und die Gemeinden in ihrem Ermessensbereich (150 Euro pro Monat pro 10m2) individuelle Verordnungen zu erlassen haben. Und da stellt sich die noch schwarz regierte Donaumetropole Krems landesweit als gastronomiefeindlichste Stadt Niederösterreichs dar: Melk verlangt in einem dreistufigen Modell 50, 35 bzw. 20 Euro, Zwettl 30 Euro im ganzen Stadtgebiet und die Landeshauptstadt St. Pölten, im Sommer durch das Freiluft-Festival am Rathausplatz Dolce Vita-Hot Spot de luxe, nur 15 bzw. 5 Euro.

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Volksbegehren „Steuergerechtigkeit jetzt“ – Rudi Fußis Kampf für Vermögenssteuern.

Im Jahr 2002 war ein gewisser Rudolf Fußi Parteichef der Demokraten, einer 1991 durch den Ex-FPÖ-Staatssekretär Mario Ferrari-Brunnenfeld gegründeten Kleinpartei, der ein Volksbegehren gegen die unseligen, unnützen Eurofighter einleitete. Mehr als 600.000 Österreicher unterzeichneten. Abgesehen davon, dass die Eurofighter in einem zweifelsohne höchst sonderbaren, korruptionsähnlichen Beschaffungsprozess trotzdem bestellt wurden, ein ähnliches Husarenstück ist dem seit kurzem aus der SPÖ ausgetreteten Kommunikationsberater auch bei seinem neuen Volksbegehren zuzutrauen. Dessen kongeniales Thema lautet: „Steuergerechtigkeit jetzt“.

 

Steuern und Gerechtigkeit sind wohl ein Wortpaar, das wohl aktuell so harmoniert wie Schwarz und Weiß oder Wasser und Wüste. So werden Freiberufler mit 50%-Steuersätzen, Mindestsozialversicherungsbeitragsgrundlagen und Lohnnebenkosten terrorisiert, unselbständig Beschäftigte mit Steuerprogression, Nichtanpassung der Steuersätze an die Inflationsrate und ständiger Reduzierung von Steuerbefreiungen. Während auf der Gegenseite Unternehmen wie die Raiffeisen Zentralbank durch Ausnützen der Gruppenbesteuerung bei einem Gewinn von 597 Millionen Euro im Jahr der Finanzkrise 2008 nur 14 Millionen Euro Steuern in Ö zahlte, was einem Steuersatz von 2,3 Prozent entspricht.

 

Gegenwärtig sollen großkapitalistische Steuersünder im Stile von Meinl, Grasser & Co., die jahrelang ihr Geld unter Ausnützung skandalöser Bankgeheimnisse in der Steueroase Schweiz verbarrikadiert haben, durch geringe Abgeltungssteuern und anonyme Steuerzahlungen pardoniert werden. Eine legislative Aktion, die laut Verfassungsjurist Dr. Heinz Mayer verfassungs- und gleichheitswidrig ist, da Steuerkriminelle besser gestellt werden als rechtstreue Bürger.

 

Fußis Volksbegehren, auch per Internet erreichbar unter www.steuergerechtigkeit-jetzt.at kommt also genau zur rechten Zeit. Gefordert wird die Entlastung von Arbeits- und Erwerbseinkommen bei gleichzeitiger Anhebung von vermögensbezogenen Steuern. So sollen die Vermögenssteuern in Österreich mindestens auf den EU-weiten Durchschnitt von 2% des BIP angehoben werden. Vergleicht man Österreich beispielsweise mit Großbritannien oder die USA (wo die Werte zwischen 3 und 4 % des BIP liegen), könnte man bei Erreichung dieses Niveaus zusätzliche 7 Milliarden Euro an Steuern lukrieren, Geld, das für Gesundheit, Bildung und für die Unterstützung der armen Bevölkerung verwendet werden kann.

 

So ist es nahezu unvorstellbar, dass – im siebtreichsten Land der Erde - fast 1 Million Österreicher am Existenzminimum leben und mit einer dauernden Reduzierung der Sozialleistungen konfrontiert werden, während andererseits Banker Milliardenverluste einfahren, dann um Subventionen beim Staat betteln und dann noch als Boni bis zu 3 Millionen Euro Gage pro Jahr kassieren, die sie dann Richtung Caymans oder Bermudas kanalisieren.

 

Fußis Volksbegehren verlangt insofern eine sofortige Entlastung der Normalbürger – durch Senkung des Eingangssteuersatzes, der Sozialversicherungsbeträge und eine regelmäßige Valorisierung von Steuerstufen und Absetzbeträgen. Dadurch soll zusätzliche Kaufkraft erzeugt werden, die naturgemäß nicht nur dem Wohlempfinden der Bürger zugute kommt, sondern auch der Wirtschaft unseres Landes.

 

Bereits jetzt können Unterstützungserklärungen für das Volksbegehren „Steuergerechtigkeit jetzt“ abgegeben werden, und zwar bei den Magistraten und Gemeindeämtern. 8.032 Unterschriften sind nötig, damit dann durch den Proponeten Fußi rechtsgültig das eigentliche Volksbegehren eingeleitet werden kann. Werden bei diesem dann mehr als 100.000 Unterschriften erreicht, dann muss dieses Volksbegehren zwingend im Nationalrat behandelt werden. Weitergehende rechtliche Folgen – wie eine verpflichtende Volksabstimmung ab Erreichen einer bestimmten Anzahl von Unterschriften – gibt es derzeit noch nicht. In Zeiten, wo Bürgerpartizipation, Social Networks und die Politikerverdrossenheit boomen, dürften diese verfassungsrechtlichen Änderungen – inklusive dem schon längst fälligen E-Voting - aber bald eintreten.

 

Gegen Unrechtigkeiten muss sich die mündige Zivilgesellschaft aber bereits jetzt wehren. „Je ungleicher eine Gesellschaft, umso schlechter lebt es sich in ihr“ – zitiert Standard-Videoblogger und Autor Robert Misik. In diesem Sinne: Machen wir die Gesellschaft gleicher und gerechter und unterschreiben das Volksbegehren „Steuergerechtigkeit jetzt“...

 

www.steuergerechtigkeit-jetzt.at

http://www.facebook.com/hermitdemzaster

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Vorratsdatenspeicherung in Kraft – Radikaler Angriff auf die Grundrechte der Bürger!

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Space Ibiza Best Club of the World

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Digitales Marketing – Weniger ist mehr

In Zeiten von Facebook und Internet ist es einfach und kostengünstig, mögliche Zielgruppen mit digitaler Werbung zu informieren und zu bombardieren. Doch dies hat laut einer Umfrage von YouGov den umgekehrten Effekt. Befragt wurden 4150 Verbraucher in den USA und Großbritannien, deren Antworten verblüffende Ergebnisse mit sich brachten. Während 1997 die Response-Raten (die beschreiben, wieviele Personen auf eine Werbeaktion reagieren) noch bei 7 % lagen, liegen sie aktuell nur mehr 0,1 %. Die falsche Reaktion der Marketing-Experten in den letzten Jahren: Noch mehr Online-Werbung, die das Gegenteil bewirken kann.

 

So sagten 27 % der britischen und 20 % der amerikanischen Verbraucher, dass sie bei zu häufiger Werbung das Produkt nicht mehr kaufen würden. Nur 1 % würden das Produkt verstärkt kaufen, und 10 % würden sich bei zu aggressiver Werbung sogar auf den Social Media-Websites darüber beschweren. Als unbeliebteste Werbekanäle gelten SMS und Apps. Bei Twitter wird Werbung (noch) nicht als störend empfunden.

 

Ein weiterer Problemfall in der digitalen Werbung ist die Zielgruppenfokussierung: Werbefachleute nennen als Exempel gerne jenen Fall, in dem ein weiblicher Teenager auf Google sich nach Abtreibungen erkundigt und ihre Familie dann durch zielgerichtete Schwangerschaftsinfos über deren Schwangerschaft erfährt. Auch fühlen sich die Konsumenten bei zu genauer Eruierung ihres Privatlebens und ihres persönlichen Status bespitzelt. Dies trifft aber nicht auf alle Zielgruppenmerkmale zu: So wird Werbung für persönliche Hobbies und Interessen nicht als störend empfunden. Dasselbe gilt für lokalspezifische Anzeigen in angemessenem Umfang und „Context“-Werbung zum Beispiel in Zusammenhang mit einer Webseite, die man gerade besucht hat.

 

Ob die Marketing- und Werbeexperten diese aktuellen Umfragen aber in ihre Strategien einfließen lassen und die digitalen Anzeigen drosseln werden, bleibt allerdings mehr als fraglich.

Wahlbetrug – „Kavaliersdelikt“ in Russland, in Niederösterreich und in Krems ?

Korruption, Freunderlwirtschaft, Wahlbetrug – Faktoren, die man mit dem russischen Wahl-Sieg von „Wladimir, dem Starken“ in Verbindung bringt. Die aber leider auch im schwarzen Bundesland Niederösterreich ihre volle Entfaltung finden. Die ersten Anzeichen für „Wahltricksereien“ zeigen sich schon in Waidhofen/Ybbs, wo am 25. März eine Gemeinderatswahl stattfindet und man dort plötzlich feststellt, dass von ganz Niederösterreich ÖVP-nahe Funktionäre, Familienmitglieder und Parteigetreue angekarrt werden und einen Meldezettel in der Statutarstadt ausfüllen.

 

Eine derartige Vorgangsweise ist österreichweit nur in Burgenland und eben in Niederösterreich möglich. In den anderen Bundesländern wie beispielsweise in Wien darf bei einer Gemeinderatswahl nur derjenige eine Stimme abgeben, der dort seinen Hauptwohnsitz hat. SPÖ-Nationalratsabgeordneter Sacher bringt es in einer Profil-Story auf den Punkt: „In Wien, wo ich eine kleine Wohnung besitze, darf ich nicht wählen. In Niederösterreich könnte ich mir (bei einer Landtagswahl) 5 Meldeadressen zulegen und fünfmal meine Stimme abgeben.“ Anknüpfungspunkt ist hier nämlich nicht der Hauptwohnsitz eines Wahlberechtigten, sondern der ordentliche Wohnsitz.

 

Und so wurde mit dieser Regelung über die „Landesbürgerschaft“ bereits bei der letzten Landtagswahl schwarzer Schindluder deluxe begangen. So wurden beispielsweise in der Gemeinde Paudorf 20 polnische Erntehelfer angemeldet, um für die ÖVP ihr Kreuzerl zu machen. Im Bürohaus der Wirtschaftskammer Niederösterreich wurden 23 Zweitwohnsitzer gemeldet, obwohl es dort im Gebäude gar keine Wohnungen gab. In der Sommerresidenz eines Rossatzer Bankdirektors waren während der Wahl 10 Leute gemeldet, 8 davon schickten ihre Stimme per Post.

 

Um diese Auswüchse bei der Gemeinderatswahl in Krems zu verhindern, sollten vor allem die Oppositionsparteien die rechtlichen Regelungen genau prüfen. So kann ein niederösterreichischer Landesbürger zwar durchaus mehrere ordentliche Wohnsitze haben, die grundsätzlich als jene Orte gelten, an denen jemand den Mittelpunkt seiner wirtschaftlichen, beruflichen oder gesellschaftlichen Betätigung begründet. Auf die Dauer des Aufenthaltes an diesem Wohnsitz allein kommt es nicht an, eine wiederkehrende Bewohnung muss aber vorliegen.

 

Auf keinen Fall liegt ein ordentlicher Wohnsitz vor, wenn eine Person an einem Ort offensichtlich nur vorübergehend wohnt oder das Wohnen Kur-, Urlaubs-, vorübergehenden Berufs-, Lern- oder Studienzwecken dient. Man spricht dann von „Aufenthalt“ – in solchen Fällen kann jeder Staatsbürger (und natürlich auch jede Partei) Einspruch gegen das Wählerverzeichnis erheben und die Streichung einer dort gesetzlich unzulässig aufgenommenen Person verlangen. Und das nur innerhalb von 10 Tagen ab Beginn der Auflagefrist dieses Verzeichnissses. Dann nimmt das Verfahren seinen Lauf: Entscheidung durch Gemeindewahlbehörde, eventuell Berufung und Entscheidung durch die Bezirkswahlbehörde.

 

In der (noch) schwarz regierten Statutarstadt Krems sollten vor allem die Herausforderer genau die Wählerverzeichnisse durchforsten und Personen mit „verdächtigem“ Zweitwohnsitz entfernen lassen. Es könnte ansonsten das Wahlresultat so verfälscht werden, dass am Schluss die falschen Mehrheiten die schmucke Donau-, Tourismus- und Bildungsmetropole Krems dominieren...

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Dreigroschenoper @ Volkstheater Wien: Scharfzüngige Songs und viel nackte Haut!

"Was ist ein Dietrich gegen eine Aktie? Was ist ein Einbruch in eine Bank gegen die Gründung einer Bank? Was ist die Ermordung eines Mannes gegen die Anstellung eines Mannes?" – Fragen, die man sich getrost jeden Tag bei der Zeitungslektüre oder der Internet-Recherche stellen kann, wenn man sich die neuesten Enthüllungen zu den Korruptionsaffären rund um Grasser, Hochegger, Strasser, Mensdorff Pouilly & Co. zu Gemüte führt. Tatsächlich aber stammen diese Zitate aus dem Jahre 1928, Textdichter ist der weltbekannte, renommierte Dramatiker Bertolt Brecht, das dazugehörige Werk „Die Dreigroschenoper“, „eine Oper, die so prunkvoll gedacht war, wie nur Bettler sie erträumen, und so billig sein sollte, dass Bettler sie bezahlen können.“

 Das Wiener Volkstheater präsentiert derzeit das „Stück mit Musik in einem Vorspiel und acht Bildern“ in einer neuen, modernen Version unter der Regie von Michael Schottenberg. Und hat damit großen Erfolg, sind doch nahezu alle Einzeltermine komplett ausverkauft. Im Mittelpunkt des originär aus dem 18. Jahrhundert stammenden Stücks (The Beggar´s Opera, John Gay) steht die Konfrontation zwischen Jonathan Jeremiah Peachum, dem Chef einer mafiösen Bettlerorganisation (dessen Figur an den historischen Londoner Verbrecherboss Jonathan Wild angelehnt ist), und dem skrupellosen Verbrecher und Frauenhelden Macheath alias Mackie Messer, gespielt von Marcello de Nardo im Stile eines rotgekleideten Billy Idol-Neo-Punks.

 

Mackie Messer heiratet heimlich die Tochter von Peachum unglamourös in einem Pferdestall und zieht damit dessen Groll auf sich. Der Verbrecher genießt aber den Schutz des korrupten Polizeichefs von London, Tiger Brown, der sogar bei der Hochzeit zugegen ist. Verraten durch eine seiner früheren Geliebten, der vom Leben gezeichneten Hure Jenny (gespielt von Schottenberg-Frau und Ex-Austro-Popperin Maria Bill), wird er allerdings im Hurenhaus von Turnbridge festgenommen. Vor allem jene Szenen sorgten im Wiener Volkstheater für erotisches Prickeln, zeigten sich doch die Protagonistinnen komplett unverhüllt und sexy. Im Gefängnis kommt es dann zum Zusammentreffen von Mackies Gespielinnen, Polly und Lucy, der Tochter des Polizeichefs, im Rahmen deren „Eifersuchtstiraden“ der Verbrecher fliehen kann. Doch seine Leidenschaft für die Fleischeslust wird ihm ein weiteres Mal zum Verhängnis.

 

Was die „Dreigroschenoper“ besonders auszeichnet, sind die von Kurt Weill produzierten Songs, die in vielen Variationen ebenso wie der von den Doors später aufgenommene „Alabama Song“ noch heute zu absoluten Meisterwerken zählen, egal ob sie nun „Die Seeräuber-Jenny“, „Der Kanonensong“, „Die Zuhälterballade“ oder „Die Ballade vom angenehmen Leben“ heißen. Am bekanntesten ist wohl die „Moritat von Mackie Messer“, gesungen als Prolog und Epilog von Patrick Lammer, mit diesem populären Reimauszug: Und der Haifisch, der hat Zähne. Und die trägt er im Gesicht. Und Macheath, der hat ein Messer. Doch das Messer sieht man nicht. An ’nem schönen blauen Sonntag. Liegt ein toter Mann am Strand. Und ein Mensch geht um die Ecke. Den man Mackie Messer nennt.

 

Noch schärfer als die scharfzüngigen, revue-artigen Songs ist aber die Message des Stücks, dass nämlich trotz aller Missetaten die Verbrecher nicht auf der Strecke bleiben, sondern ein glamouröses Happy-End zelebrieren. Etwas, das wir alle nicht hoffen, wenn die derzeit laufenden gerichtlichen und parlamentarischen Untersuchungen gegen korrupte Politiker, Banker und Berater abgeschlossen sind...

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Retro-Chic: Duran Duran live im Wiener Gasometer!

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