Vor rund 25 Jahren ist die digitale Revolution über uns hereingebrochen und ist nicht mehr zu stoppen. Das mag für viele ein Segen sein, aber keineswegs für alle. Und damit sind nicht nur die älteren Semester gemeint, sondern auch jene, die die Sammlung digitaler Daten ablehnen und sich nicht den modernen Tech-Innovationen „ausliefern“ wollen.
Der Trend geht allerdings in die Gegenrichtung. Viele Transaktionen können nur mehr digital ausgeführt werden oder sind bei digitaler Erledigung günstiger. Das reicht von Konzert-Tickets, die nur mehr per Smartphone-App erworben werden können, Zugtickets, die am Schalter mehr kosten als online, exklusiven ID-Austria-Anwendungen bis hin zum Reparaturbonus, der nur online beantragt werden kann.
Vor allem die ältere Generation ist erbost über diese Entwicklung, und das zu Recht. Laut einem Bericht der Europäischen Agentur für Grundrechte verfügen nur 53 % der 55 bis 64jährigen und 35 % der 65 bis 74jährigen über grundlegende technische Fähigkeiten bezüglich Internet und Smartphones. Viele ältere Bürger brauchen daher die Hilfe ihrer Kinder, Verwandter oder technisch versierter Bekannter, damit sie Tätigkeiten ausführen können, die früher ohne Probleme analog erledigt werden konnten. Ein Autonomieverlust, der nicht nur ärgerlich ist, sondern auch persönlich deprimierend sein kann.
265 Bürger wandten sich im Jahr 2025 wegen Altersdiskriminierung an die Gleichbehandlungsanwaltschaft. Davon musste allerdings ein Viertel frustriert feststellen, dass in Österreich die rechtlichen Voraussetzungen dafür nicht erfüllt sind. Laut dem Bundes-Gleichbehandlungsgesetz kann Altersdiskriminierung nur in den Fällen der Arbeitswelt geltend gemacht werden. Beim Recht auf Zugang zu Gütern und Dienstleistungen dagegen werden nur die Diskriminierungsgründe des Geschlechts und der ethnischen Zugehörigkeit anerkannt. Eine Analogie zur LGBIT-Community: In Österreich dürfen Homosexuelle ohne Konsequenzen aus einem Lokal geworfen bzw. Mietverträge mit schwulen oder lesbischen Paaren abgelehnt werden. Grund: Die sexuelle Orientierung zählt nicht zu den Schutzgründen. Dasselbe gilt für das Alter: Wer sich darüber beschwert, dass das Handy-Parken nur per Smartphone möglich ist oder als Senior beim Abschluss von Finanzdienstleistungsverträgen diskriminiert wird, hat dazu keine rechtliche Grundlage.
Österreich hat nur die Mindestanforderungen der EU-Gleichbehandlungs-Richtlinie umgesetzt und zählt zu den EU-Schlusslichtern beim Diskriminierungsschutz. Linke und liberale Parteien fordern seit Jahrzehnten ein „Levelling Up“, also eine Erweiterung des Diskriminierungsschutzes beim Zugang zu Gütern und Dienstleistungen.
Die SPÖ hat – als Oppositionspartei - im Juni 2024 sogar einen Entschließungsantrag unter dem Slogan „Recht auf analoges Leben jetzt schaffen“ im Nationalrat eingebracht. Jetzt sitzt sie in der Regierung und könnte die notwendigen Akzente gegen den „Digitalzwang“ setzen. Fraglich allerdings, ob sie sich gegen die Blockierer der ÖVP durchsetzen kann…
