Parlaments-Bilanz 2025: Fußfessel, Messenger-Überwachung, Informationsfreiheit, Zuverdienstverbot für Arbeitslose, Schulrecht,…

Strafrecht

 

Im Strafrecht wurde der elektronisch überwachte Hausarrest (vulgo Fußfessel) ausgeweitet. So kann ab 1. Jänner 2026 eine Fußfessel bereits bei einem noch zu erwartenden Strafrest von 24 Monaten gewährt werden. Einer der ersten Nutznießer: Ex-Finanzminister Grasser, der im März 2025 in der Buwog-Causa zu 4 Jahren Haft verurteilt wurde. Bedingte Entlassungen können ab sofort durch generalpräventive Gründe nicht mehr verzögert werden. Ein Passus, der vor allem von der Richterschaft kritisiert wurde. Materiellrechtlich ist seit 1. September 2025 das Versenden sogenannter „Dick Pics“ gerichtlich strafbar. Davon inkludiert sind Bilder und Videos von männlichen und weiblichen primären Geschlechtsorganen. 

 

Messenger-Überwachung

 

Heftig debattiert wurde im Parlament über die neue Messenger-Überwachung, die schlussendlich von ÖVP, SPÖ und den Neos (mit Ausnahme von Nikolaus Scherak und der später zurückgetretenen Stephanie Krisper) beschlossen wurde. Eingesetzt werden soll diese nur für Delikten mit Freiheitsstrafe von mindestens zehn Jahren oder für Spionage. Die Überwachung muss durch einen Drei-Richter-Senat bewilligt werden, eine Kontrolle erfolgt durch einen Rechtsschutzbeauftragten. Die Spyware soll über eine infizierte Website auf das Gerät gespielt werden. Wo und unter welchen Bedingungen diese Software besorgt wird, ist nicht bekannt. Die vielen Kritikpunkte (Offene Sicherheitslücken, Gefahr des Datenmissbrauchs, Unverhältnismäßige Grundrechtseingriffe,…) wurden durch das Begutachtungsverfahren nicht entkräftet, eine Klage vor dem Verfassungsgerichtshof steht im Raum.

 

Informationsfreiheitsgesetz

 

Am 1. September 2025 ist das neue Informationsfreiheitsgesetz in Kraft getreten. Die Amtsverschwiegenheit ist damit Geschichte, stattdessen hat jeder Bürger ein Recht auf Information, solange nicht die öffentliche Ordnung und Sicherheit gefährdet ist oder ein wirtschaftlicher bzw. finanzieller Schaden droht. Die proaktive Informationspflicht gilt nicht für Gemeinden unter 5000 Einwohnern, bei entsprechenden Anfragen muss allerdings trotzdem innerhalb von vier Wochen eine Auskunft erteilt werden. Staatliche Förderungen über 1500 Euro, die nicht an Privatpersonen gehen, müssen in einer speziellen Transparenzdatenbank veröffentlicht werden.

 

Zuverdienstverbot für Arbeitslose

 

Für Arbeitslose wird ab 1. Jänner 2026 die Zuverdienstmöglichkeit gestrichen. Heißt mit anderen Worten: Wer zusätzlich einer geringfügigen Tätigkeit (bis aktuell 551,10 Euro pro Monat) nachgeht, dem wird – mit wenigen Ausnahmen (z.B. Langzeitarbeitslosigkeit, Alter, Behinderung) – das Arbeitslosengeld bzw. die Notstandshilfe gestrichen. Laut AMS-Daten betrifft dies rund 25.000 Personen. Budgettechnisch nicht einmal ein Tröpfchen auf dem heißen Stein, aber eine enorme Schikane für ohnehin prekär lebende Künstler, Wissenschaftler, Lektoren oder Medienleute, die auf geringfügige Aufträge, Vorträge und Gigs angewiesen sind.

 

Neue Regeln für freie Dienstnehmer

 

Einstimmig wurden im Nationalrat neue Regeln für freie Dienstnehmer beschlossen. Ab 1. Jänner 2026 gelten gesetzliche Kündigungfristen von mindestens vier Wochen bzw. – nach zwei Dienstjahren – von sechs Wochen. Es existiert außerdem die Möglichkeit, für freie Dienstnehmer Kollektivverträge abzuschließen. In den nächsten Monaten steht das brisante Thema Scheinselbständigkeit auf dem Programm des Parlaments. Der Nationalrat ist verpflichtet, die EU-Richtlinie zur Plattformarbeit umzusetzen. Das Grundprinzip: Bei Vorliegen bestimmter Kriterien wird ein Arbeitsverhältnis angenommen, der Plattformbetreiber hat allerdings die Möglichkeit, diese gesetzliche Vermutung zu widerlegen. Der zukünftige Rechtsschutz der Plattformarbeiter wird von der konkreten Umsetzung in nationales Recht abhängig sein. Ein klarer Arbeitsauftrag für die Sozialdemokratie in der Ampelkoalition.

 

Tierschutz

 

Der Verfassungsgerichtshof ist „schuld“ daran, dass das Tierschutzgesetz 2025 novelliert wurde. Das Verbot der Schweinehaltung auf unstrukturierten Vollspaltenböden wurde für bestehende Anlagen um sechs Jahre (auf 1. Juni 2034) vorverlegt. 

 

Schulrecht

 

Im Bildungsbereich werden für zugewanderte Kinder, die keinerlei Vorerfahrung aus einem Bildungssystem haben, Orientierungsklassen für die Dauer von maximal sechs Monaten eingerichtet. Ab dem nächsten Schuljahr 2026/27 gilt außerdem ein Kopftuchverbot für unter 14jährige Mädchen. Neu eingeführt werden weiters eine verpflichtende Suspendierungsbegleitung und Perspektivengespräche für Schulabgänger. Nach dem Amoklauf an einer Grazer Schule (mit zehn Toten) wurde das Waffenrecht verschärft. 

 

Familiennachzug für Asylberechtigte

 

Die Asylzahlen in Österreich sind stark rückläufig. 2025 wurden in Österreich bis Ende November 15.337 Asylanträge registriert. Der Familiennachzug für Asylberechtigte wurde im Dezember 2025 für weitere sechs Monate ausgesetzt. Begründet wurde dies mit der Belastung des Bildungssystems und der hohen Jugendkriminalität.