„Kulturverbote verfassungswidrig!“ – Künstler planen Klagen beim VfGH!

„Ohne Kunst und Kultur wird´s still“, und leider ist es im Jahr 2020 schon lange still. Nach einer langen Durststrecke im Sommer und Herbst, bei der nur rudimentär bzw. unter strengsten Sicherheitsvorkehrungen Veranstaltungen durchgeführt wurden, hat die türkis-grüne Regierung – wegen eines rasanten Anstiegs positiver PCR-Tests - durch die sogenannte „Schutzmaßnahmenverordnung“ der Kulturszene wieder komplett das Wasser abgedreht. Und das, obwohl kein einziger (!) Infektionsfall nach einem Theater-, Kabarett- oder Konzertbesuch nachgewiesen werden konnte.

 

Den betroffenen Künstlern reicht es jetzt. Der Pianist und Intendant Florian Krumpöck will gemeinsam mit dem Rechtsanwalt Wolfram Proksch einen Individualantrag beim Verfassungsgerichtshof einbringen. „Die politische Landschaft ist nicht kulturaffin“, so elegant und gleichzeitig erschreckend beschreibt Mitstreiter Alfred Dorfer den mangelnden Wert der Kultur unter der Kurz-Regierung. Auch die Verordnungen des grünen Gesundheitsministers Rudolf Anschober deuten daraufhin. Theater, Konzertsäle, Kinos und Kabaretts erscheinen dort in einer Aufzählung „in bester Gesellschaft“ mit Wettbüros, Spielhallen, Automatenbetrieben, Bordellen und Paintballanlagen. Diese Schmähung hat sich die Kulturnation Österreich nicht verdient.

 

Die deutsche Politikwissenschaftlerin Ulrike Guerot, die auf der Kremser Donauuniversität das Department „Europapolitik und Demokratieforschung“ leitet und die für Jänner geplanten VfGH-Klagen unterstützt, bezeichnet das rigorose Kulturverbot als eine „Gefährdung der Demokratie“. Die Politik könne nicht einfach sagen, „Kultur ist nicht systemrelevant, Kirchen dagegen schon“. So sieht das auch Krumpöck: „Religionsgesellschaften dürfen freiwillig entscheiden, ob sie schließen oder nicht, während Kulturveranstaltungen trotz Hygienebestimmungen, Contact Tracing uind Maskenpflicht per Verordnung geschlossen wurden“.

 

Auch wenn in den einschlägigen Grundrechtskodifikationen kein Recht auf Kultur normiert wird, so werden durch die Veranstaltungsverbote eine Reihe wichtiger Grundrechte verletzt, wie das Recht auf Erwerbsfreiheit, der Gleichheitsgrundsatz, das Recht auf Bildung, die Versammlungsfreiheit oder die Gedanken- und Meinungsfreiheit. Im Mittelpunkt der Klagen steht dabei der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz. 

 

Laut Rechtsanwalt Proksch könne „das Recht auf Schutz des Lebens nicht per se als Killerargument dienen, alle anderen Rechte des Grundrechtskatalogs außer Kraft zu setzen“. Es sei unverhältnismäßig, Kulturveranstaltungen komplett zu verbieten, da durch gelindere Mittel – die erwähnten Sicherheitsbestimmungen – derselbe Effekt erreicht werden kann. 

 

Man kann nur hoffen, dass – europaweit – den Klagen gegen diese massiven Grund- und Freiheitsrechtseinschränkungen stattgegeben wird und die Gesellschaft – trotz der Corona-Krise – wieder offener, lebendiger und weniger obrigkeitshörig gegenüber den staatlichen Autoritäten wird. Ein bitterer Nebeneffekt der verschollenen Kunstszene. „The World is nothing without Art!“