COVID-19 Gesetz: Regierung streicht Rechtsanspruch auf Verdienstentgang!

Noch nie in seiner Geschichte trat der Nationalrat an einem Sonntag zusammen. Die Corona Virus-Krise, die im Laufe der letzten Wochen auch auf Österreich übergeschwappt ist, war der ernste Anlass, dass die Abgeordneten in größerem Abstand als gewöhnlich und verstreut auf verschiedenste Räumlichkeiten der Hofburg an der Sitzung teilnahmen.

 

Beschlossen wurde als erste Maßnahme das sogenannte "COVID-19 Gesetz", aufgrund dessen ein Krisenbewaltigungsfonds mit einer Dotierung von bis zu 4 Milliarden Euro errichtet wird. Dieser soll nicht nur die Gesundheitsversorgung stabilisieren und den Arbeitsmarkt (mittels Kurzarbeit) beleben, sondern auch die Konjunktur stärken und Einnahmenausfälle abfedern. 

 

Das Maßnahmenpaket der türkis-grünen Bundesregierung wurde zwar einstimmig beschlossen, auf der Strecke blieben aber zahlreiche Anträge der Oppositionsparteien, die für eine rechtliche und finanzielle Verbesserung der Lage der Bürger gesorgt hätten. So wurde durch das COVID 19-Gesetz der Rechtsanspruch auf Verdienstentgang gemäß dem Epidemiegesetz (§ 32) gestrichen. EPU´s und Kleinstunternehmen, die durch fehlende Aufträge vor dem Bankrott stehen, sind damit auf Almosen der Bundesregierung angewiesen und haben keinerlei Sicherheit, wie viel finanzielle Unterstützung sie wann von wem bekommen.

 

Für Arbeitnehmer, die nicht in einem versorgungskritischen Bereich tätig sind, aber keinen Anspruch auf Dienstfreistellung zur Kinderbetreuung haben, wird im § 18b des Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetzes eine Sonderbetreuungszeit im Ausmaß von bis zu 3 Wochen gewährt. Allerdings mit einem gewaltigen Schönheitsfehler: Der Arbeitgeber muss dieser Sonderbetreuungszeit zustimmen und erhält dann ein Drittel der Lohnkosten vom Bund ersetzt.

 

Auch zahlreiche weitere Anträge wie die Stundung der Sozialversicherungsbeiträge und Steuern, zinsfreie Kredite mit längerfristigen Tilgungsplänen, Haftungsübernahmen für Notfallkredite oder ein vollständiger Kostenersatz für aufgrund der Corona-Krise abgesagte Schulveranstaltungen wurden von der türkis-grünen Regierung abgelehnt.

 

Kritisiert wurde von allen Oppositionsparteien unisono die vergleichsweise geringe Dotierung des Krisen-Fonds, die Schweiz gewährt 10 Milliarden, Schweden 50 und Deutschland sogar ein 500 Milliarden Hilfspaket.

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