VfGH-Sozialhilfe-Urteil: Kinder-Höchstsätze und Sprachmalus verfassungswidrig!

Ca. 1,5 Millionen Menschen sind in Österreich armutsgefährdet, ca. 290.000 bezogen 2018 die Mindestsicherung, das letzte Auffangnetz für die Ärmsten der Armen. Der (gescheiterten) Kurz-Strache-Regierung waren diese Zahlen noch zu gering. ÖVP und FPÖ beschlossen im April 2019 das Sozialhilfe-Grundsatzgesetz, das zahlreiche Verschlechterungen für Arme, Flüchtlinge und Familien (minus 40 Millionen Euro jährlich) bedeutet hätte (während gleichzeitig für Reiche und Großkonzerne Steuererleichterungen ausgehandelt wurden). Der Verfassungsgerichtshof hat dieser armseligen Politik jetzt einen Riegel vorgeschoben und wesentliche Bestimmungen des Grundsatzgesetzes aufgehoben. Ein durch die Verfassung legitimiertes Weihnachtsgeschenk, wie es schöner nicht sein könnte. 

 

Eingebracht wurde der Antrag auf Verfassungswidrigkeit von 21 SPÖ-Mitgliedern des Bundesrates, die stolz darauf sein können, sich - trotz aller interner Programm- und Organisationsmängel - als Vertreter der sozial Schwachen positioniert zu haben. Im Gegensatz zur Pseudo-"Familienpartei" ÖVP, die keine Skrupel hat, arme Menschen noch stärker in die Armutsfalle zu pressen.

 

So beschloss die ÖVP gemeinsam mit der "sozialen Heimatpartei" FPÖ Mindestsicherungs-Höchstsätze für Kinder (!). Das erste Kind sollte 25 %, das zweite 15 % (4,30 Euro pro Tag) und jedes weitere Kind nur mehr 5 % des Ausgleichszulagenrichtsatzes erhalten, das sind derzeit aktuell 1,50 Euro pro Tag. Der VfGH hat entschieden, dass hier eine sachlich nicht gerechtfertigte und daher verfassungswidrige Schlechterstellung von Mehrkindfamilien vorliegt. Insbesondere kann diese Regelung dazu führen, dass der notwendige Lebensunterhalt bei Mehrkindfamilien nicht mehr gewährleistet ist.

 

Aufgehoben wurde auch der sogenannte "Arbeitsqualifizierungsbonus", vulgo eine Kürzung der Mindestsicherung um 35 % bei mangelhaften Sprachkenntnissen. 563 Euro wäre den betroffenen Personen geblieben, um in der immer teurer werdenden Alpenrepublik über die Runden zu kommen. Eine kontraproduktive Schikane vor allem für ältere Asylberechtigte und Gastarbeiter. Der VfGH geht davon aus, dass für viele Beschäftigungsmöglichkeiten auf dem Arbeitsmarkt weder Deutsch auf B1-Niveau noch Englisch auf C1-Niveau erforderlich ist und somit ein Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz vorliegt. Außerdem seien Personen aus verschiedensten Gründen (wie Lern- und Leseschwächen, Erkrankungen oder Analphabetismus,...) nicht in der Lage, ein derart hohes Sprachniveau zu erreichen.

 

Auch ein Begleitgesetz des Grundsatzgesetzes, das "Sozialhilfe-Statistikgesetz", verstößt gegen die Verfassung. Die Bestimmung des § 1/1, dass sämtliche (!) Behörden verpflichtet seien, den Ländern Sozialhilfe-Daten elektronisch zur Verfügung zu stellen, widerspricht eindeutig dem Grundrecht auf Datenschutz.

 

Die Sozialhilfe Neu: Eine weitere gesetzliche Pleite von Türkis-Blau (nach der Selbstverwaltungs-Reform der Sozialversicherungen und dem "Überwachungspaket"). Kein Wunder, der einst so renommierte Verfassungsdienst wurde von ÖVP und FPÖ kaltgestellt, stattdessen "setzte" man auf 120 PR- und Social Media-Mitarbeiter, die nur ein Ziel hatten: Mit "Message Control" die (streichelweichen) Medien und politisch desinformierte Bevölkerung für dumm zu verkaufen.

 

In diesem Sinne ist es mehr als unverständlich, dass eine für Grund- und Menschenrechte eintretende, moralisch integre, kompetente und soziale Partei wie die Grünen seit Wochen in Regierungsverhandlungen mit der türkisen ÖVP steht und von einer "Love the Rich"-Koalition mit "Sympathieträgern" wie Kurz, Blümel, Nehammer oder Wöginger träumt. Es gibt nur eines, was widerlich ist als Leute, die keine Ideale haben: Leute, die ihre Ideale verraten...