Familienrecht: "Papamonat"-Schikanen bei längerem KH-Aufenthalt von Mutter und Baby!

Immer wieder unsachliche gesetzliche Restriktionen, bizarre, praxisfremde Auslegungen, Schikanen und bürokratische Hindernisse im Familien- und Sozialrecht, durch die Familien ihre Rechtsansprüche verlieren. Die neuesten Fälle betreffen den Familenzeitbonus, der Vätern nicht gewährt wurde, weil die Mutter nach der Geburt noch länger im Spital verblieben ist.

 

Aufgrund von Komplikationen bei der Geburt entschied sich eine Mutter, noch einige Tage mit dem Kind im Spital zu verbringen. Der Vater beantragte den Familienzeitbonus (den "Papamonat") bei der Gebietskrankenkasse allerdings ab dem Tag der Geburt. Dies hatte zur Folge, dass dieser abgelehnt wurde. Denn laut dem Familienzeitbonusgesetz müssen die Eltern und das Kind während der Zeit des "Papamonats" im gemeinsamen Haushalt leben. Diese Voraussetzung ist dann nicht erfüllt, wenn Mutter und Baby noch im Spital aufhältig sind, und zwar auch dann, wenn der fürsorgliche Väter täglich ins Krankenhaus kommt und sich rührend um seine Familie kümmert. 

 

Kein Einzelfall in Österreich. Vor allem bei Kaiserschnittgeburten bleiben Mutter und Kind gewöhnlich einige Tage im Spital. Wird der Famileinzeitbonus ab der Geburt beantragt, verliert der Vater das Geld für das ganze Monat. Eine nachträgliche Änderung auf einen späteren Beginn des Papamonats ist gesetzlich nicht möglich.

 

Fehler und Auslegungsstreitigkeiten bei neuen Gesetzesbestimmungen liegen in der Natur der Sache. Es ist allerdings Aufgabe der hochbezahlten Nationalratsabgeordneten, diese schnellstens zu beheben. Vor allem dann, wenn ansonsten finanziell schlechter gestellte Familien um ihre Ansprüche umfallen.