UVP-G-Novelle: Schwarz-Blau beschränkt Parteien-Rechte der Umwelt-Vereine!

"Hände weg von Umwelt- und Bürgerrechten" - Mit diesem Slogan demonstrierten ca. 20 Greenpeace-Aktivisten früj Morgens auf dem vor dem Parlament platzierten Kran. Grund dieser Aktion war eine Novelle des Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetzes (UVP-G), die trotz der Proteste einige Stunden danach - als letzter (!) Punkt der Tagesordnung - mit schwarz-blauer Mehrheit beschlossen wurde.

 

Das auf einer EU-Richtlinie basierende UVP-Gesetz hat das Ziel, Umweltschäden zu vermeiden und vorwiegend Großprojekte (wie Kraftwerke, Straßen, Flugplätze, Industrieanlagen oder Freizeitparks) einer Umweltverträglichkeitsprüfung zu unterziehen. Auch Umweltorganisationen haben bei derartigen Verfahren seit Juni 2005 Parteistellung und somit - genauso wie Nachbarn, Standortgemeinden, Umweltanwälte oder die neu installierten Standortanwälte - das Recht, im Genehmigungsverfahren Rechtsmittel an das Bundesverwaltungsgericht bzw. Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof zu erheben.

 

Diese Parteienrechte wurden durch die ÖVP-FPÖ-Regierung nun radikal eingeschränkt. Und zwar insofern, als nur mehr jene Umweltvereine Parteienstellung haben, die mindestens 100 Mitglieder aufweisen. Ein Verband muss weiters mindestens fünf Mitgliedsvereine umfassen. Die ursprüngliche Regelung verlangte zusätzlich eine Liste der Vereinsmitglieder mit Name und Anschrift, die dem Antrag beigefügt werden sollte. Diese datenschutzrechtlich bedenkliche Regelung (mit dem augenscheinlichen Ziel, Aktivisten einzuschüchtern) wurde durch einen Abänderungsantrag entschärft: Die Zahl der Mitglieder müsse jetzt "nur" der Behörde glaubhaft gemacht werden, beispielsweise durch die Bescheinigung eines Notars oder eines Wirtschaftsprüfers.

 

Weiter im Gesetz normiert ist allerdings das Mindesterfordernis von 100 Mitgliedern, was bedeutet, dass ca. zwei Drittel der Umweltvereine am UVP-Verfahren nicht mehr teilnehmen können. Verfassungsexperten sehen darin auch eine europarechtswidrige Auslegung der Richtlinie. Bereits 2009 habe der EuGH in einem Urteil gegen Schweden eindeutig klargestellt, dass eine alleinige Mitglieder-Grenze für die Anerkennung zur Parteienstellung von Umweltschutzorganisationen nicht mit den Zielen der UVP-Richtlinie vereinbar ist, so Global 2000. Zusätzliche Kriterien wie regelmäßige Ausstellungen zum Thema oder starke Teilnahme an Begutachtungsverfahren sollten wie beim "schwedischen Modell" zum Beleg des öffentlichen Interesses herangezogen werden. 

 

Die rüde Vorgangsweise von Schwarz-Blau gegenüber Umwelt-NGO´s zeigt ganz deutlich, dass der rechtskonservativen Regierung die Großkonzerne wichtiger sind als die Umwelt. In diese Richtung zielt auch das geplante "Standortentwicklungsgesetz", das eine automatische Genehmigung eines Großprojektes normiert, wenn die Umweltverträglichkeitsprüfung länger als ein Jahr dauert. Der Gesetzesentwurf verstößt laut renommierter Wiener Verwaltungsjuristen allerdings gegen derartig viele Grundsätze des Europa- und Verfassungsrechts, dass vermutlich sogar Schwarz-Blau Angst hat, sich im Nationalrats-Plenum lächerlich zu machen...