Innenministerium: Über 10.000 tatverdächtige Asylwerber im 1. Halbjahr 2017!

Mit Stichtag 1. Juli befanden sich insgesamt 71.253 Fremde in Österreich in Grundversorgung, davon 52.224 Asylwerber. Eine - trotz reduzierter Migrationsbewegungen - noch immer beträchtliche Zahl, die aber durchaus ihre Berechtigung hat, wenn man den Rechtsstaat und das Asylrecht ernst nimmt.

 

Es stellt allerdings einen klaren Missbrauch unseres Gastrechts dar, wenn Menschen, die einen Asylantrag stellen, um Hilfe vor (angeblicher) Verfolgung ersuchen und adäquat versorgt werden, in ihrem Aufnahmestaat straffällig werden. Eine aktuelle Anfragebeantwortung des Innenministeriums zeigt ein schockierendes Ausmaß an (angezeigten) strafrechtlichen Verstößen durch Asylwerber. 

 

So wurden im Zeitraum von Jänner bis Juli 2017 insgesamt 10.079 tatverdächtige Asylwerber registriert, davon 4281 in Wien, 1.308 in Oberösterreich und 1.146 in Niederösterreich. Die Bandbreite der Straftaten reicht durch alle Bereiche des Strafgesetzbuches und seiner Sondergesetze (wie dem Suchtmittelgesetz). Führende Nationalität sind die Afghanen (2867) vor Nigeria (1012), Syrien (862) und Algerien (832). Letzteres ein Land, aus dem Menschen vorwiegend aufgrund wirtschaftlicher Gründe flüchten.

 

Natürlich handelt es sich bei diesen Asylwerbern vorerst um Tatverdächtige, und es werden sich darunter auch viele Bagatelldelikte befinden, die vielleicht auch aufgrund kultureller Missverständnisse, selbstempfundener Ausweglosigkeit, materieller Not oder Traumatisierung begangen wurden. Bei schweren Delikten muss der Staat allerdings handeln und seine Gesetze entsprechend adaptieren.

 

Derzeit liegt ein Asyl-Ausschließungsgrund nur dann vor, wenn es sich bei der Tat um ein Verbrechen handelt, das mit mehr als 3 Jahren Haft bedroht ist. Und auch dann muss die Haftstrafe in Österreich verbüßt werden. Erst dann erfolgt die Abschiebung, falls diese völkerrechtlich überhaupt zulässig ist bzw. Rückführungsabkommen existieren. Eine untragbare Situation. Es ist nicht die Aufgabe unseres Staates, verbrecherische Asylwerber in unseren Gefängnisssen zu verköstigen.

 

Ein erster Schritt wäre die sofortige Abschiebung straffälliger Asylberechtigter und Asylwerber nach Rechtskraft des Urteils. Und wenn nicht in ihren Heimatstaat, dann in den nächstgelegenen sicheren Nachbarstaat.