Misslungener Lenkungseffekt: Unternehmen zahlen lieber 146 Millionen Euro Ausgleichstaxe als begünstigte Behinderte einzustellen.

Im Juli 2016 gehörten 102.621 Personen dem Kreis der begünstigten Behinderten an, die einen behördlich festgestellten Behinderungsgrad von mindestens 50 % aufweisen. 64.609 Personen gingen einer Beschäftigung nach, 5.694 waren beim AMS als arbeitslos vorgemerkt.  

 

Unternehmen, die 25 oder mehr Dienstnehmer beschäftigen, sind aufgrund des Behinderteneinstellungsgesetzes dazu verpflichtet, auf jeweils 25 Beschäftigte einen begünstigten Behinderten einzustellen. Wird diese Beschäftigungspflicht nicht erfüllt, so hat das Unternehmen eine sogenannte Ausgleichstaxe zu bezahlen, die je nach Anzahl der Beschäftigten 251, 352 bzw. 374 Euro für jeden begünstigten Behinderten beträgt. Leider ist in der Praxis die Bezahlung der Ausgleichstaxe nicht die Ausnahme, sondern die Regel, wie eine aktuelle Anfragebeantwortung seitens des Sozialministers zeigt.

 

So erfüllten im Dezember 2015 nur 29 % der Dienstgeber ihre Beschäftigungspflicht, insgesamt 12.234 Unternehmen müssen dagegen eine Ausgleichstaxe bezahlen, darunter 667 mit 400 und mehr Dienstnehmern. Insgesamt beträgt der Gesamtwert der vorgeschriebenen Ausgleichstaxen unglaubliche 146 Millionen Euro. Alleine in Niederösterreich verstießen 1803 Unternehmen gegen die Beschäftigungspflicht, was einer Ausgleichstaxe von über 20 Millionen Euro entspricht.

 

Unterschiedliche Ergebnisse liegen beim öffentlichen Dienst vor: Während der Bund als Dienstgeber seiner Beschäftigungspflicht überproportional mit plus 14 % nachkommt, sind es bei den Bundesländern vor allem Salzburg (- 3,1 %), Tirol (- 20,1 %) und vor allem Vorarlberg (- 39,2 %), die zu wenig begünstigte Behinderte einstellen. Während die Arbeiterkammern durchwegs positive Ergebnisse liefern, sind es – warum auch immer – die Wirtschaftskammern, die die Beschäftigungsquoten für Behinderte bei weitem nicht erfüllen. So hat die Wirtschaftskammer Wien (- 53,3 %) eine Ausgleichstaxe von 103.000 Euro zu bezahlen, jene von Niederösterreich (- 33,3 %) immerhin noch 53.492 Euro.

 

Die teilweise eklatant mangelhaften Ergebnisse sind zusätzlich unter dem Hintergrund zu betrachten, dass die Beschäftigungspflicht bereits dann erfüllt ist, wenn begünstigte Behinderte Teilzeit arbeiten oder geringfügig tätig sind. Statistiken darüber gibt das Sozialministerium nicht bekannt. Eines aber ist sicher: Es kann nicht die Intention eines Gesetzes sein, dass Unternehmer lieber Geldzahlungen leisten als Menschen, die es aufgrund ihrer Behinderung ohnehin schwer haben, zu beschäftigen. Die Politik sollte über eine Erhöhung der Ausgleichstaxen nachdenken.