Liberalisierung der Öffnungszeiten !

2,11 Milliarden Euro betrug der Online-Handel bereits im Jahr 2011, mit einer Steigerung von 28 % gegenüber dem Vorjahr. Kein Wunder, dass Richard Lugner, progressiver Vordenker für eine Freigabe der Öffnungszeiten (Zitat "Die Gesetze aus der Zeit von Christi Geburt müssen endlich für die heutige Zeit geändert werden") mit weiteren Beschwerden vor dem VfGH droht.

 

Und tatsächlich ist die derzeitige rechtliche Situation in Österreich gleichheitswidrig, verworren und chaotisch. Das Öffnungszeitengesetz, ein Bundesgesetz, regelt allgemeine Öffnungszeiten an Montagen bis Freitagen von 6 – 21 Uhr und an Samstagen von 6 bis 18 Uhr, bei einer Gesamtöffnungszeit von 72 Stunden. Sonntags darf an sich nicht aufgesperrt werden, dazu gibt es aber viele Ausnahmen wie Tankstellen, Bäckereien, Märkte, Messen, Verkaufsstellen in Kinos, Museen oder Sporthallen, Geschäfte in Bahnhöfen und auf Flughäfen, natürlich das Gastgewerbe und sogenannte (165) Tourismusregionen. Wien als scheinbare Weltmetropole gehört nicht dazu, das wird vom Wiener Bürgermeister (der dazu eine Verordnung erlassen müsste) und der Wirtschaftskammer (!!!) verhindert. Angeblich, weil dadurch nur die Einkaufszentren, Filialisten und Großkonzerne, die sich die Personalkosten leisten können, profitieren und nicht die kleinen Betriebe.  

 

Österreich gehört mit dieser Haltung zu einem der restriktivsten Länder der Welt. In Irland, Polen, den osteuropäischen Grenzländern Tschechien und Slowakei oder in den USA kann jeder aufsperren, wann er will. In England und Irland ist trotz der liberalen Öffnungszeiten der Markt klein strukturiert. Zeit, also das Zepter mal in die Hand zu nehmen, neue Wege einzuschreiten und den Kampf gegen den grassierenden Online-Handel aufzunehmen, der bekanntlich 7 Tage lang und 24 Stunden höchstaktiv ist.

 

So sollte man für Familienbetriebe, die keine Arbeitnehmer beschäftigen, die Öffnungszeiten generell freigeben. Sie haben dadurch vollkommen freie Hand, sich an die Kundenbedürfnisse anzupassen und dann ihre Leistungen anzubieten, wann der Kunde sie nachfragt. Für andere Betriebe sollte es keine generelle Sonntagsöffnung geben, aber zumindest 8-10 offene Sonntage im Jahr. Wien vergleicht sich ja so gern (verkrampft) mit Berlin, insofern könnte man sich das dortige Modell mal anschauen, wo 8 offene Sonntage zentral festgelegt werden, dazu zwei weitere, die sich jeder Unternehmer aus besonderen Anlässen frei wählen darf.

 

Höchste Beachtung verdienen natürlich die Arbeitnehmerrechte: Es darf zu keiner Beschneidung der Sonn-, Feiertags- und Überstundenzuschläge kommen. Vielmehr sind im Gleichzug die kollektivvertraglichen Gehälter und Löhne der Arbeitnehmer zu erhöhen und ein Mindestlohn einzuführen, Kontrollen und scharfe Sanktionen bei Verstößen detto.

 

Ein Fehler wäre es aber, die Augen vor der Konkurrenz, den Kunden und geänderten Lebensrealitäten zu verschließen. Meint doch Verfassungsrechtler Heinz Mayer jetzt schon in diversen Rechtsgutachten, dass eines Tages das Öffnungszeitengesetz aufgrund eines (unverhältnismäßigen) Eingriffes in die Erwerbsfreiheit fallen wird. Dann ist es vermutlich zu spät, die Rollläden zu öffnen...

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Kommentare: 1
  • #1

    tsSLAueP (Montag, 22 August 2022 10:57)

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