Willkommen in der Steinzeit: Direkte Demokratie in Österreich aus der Sicht eines Schweizers.

Der Schweizer Künstler und Dokumentarfilmer Thomas Isler, der erst kürzlich den renommierten "Migros"-Kultur-Wettbewerb gewonnen hat, ist auf Vorrecherche in der Bundeshauptstadt Wien und führt Gespräche mit Politikern, Experten, Interessensgruppen und Bürgern. Im nächsten Jahr soll sein Doku-Film in den Kinos laufen, der die direkte Demokratie in Österreich, Frankreich, Deutschland und der Schweiz kritisch beleuchten soll. Vor allem zwei Schweizer SVP-Volksinitiativen der Vergangenheit – das Minarettverbot und die (automatische) Ausschaffung straffälliger Ausländer – lösen erstmals Diskussionen in der Schweiz aus, ob der Wille des Volkes tatsächlich über allem stehen kann bzw. darf. Diese Probleme hat Österreich (bislang) in seinem einzementierten rot-schwarzen (Föderal)-System nicht.

 

Direkte Demokratie nach Schweizer Modell ist ein Fremdwort in der biederen Alpenrepublik. Der Österreicher soll alle 5 Jahre – die Legislaturperiode wurde erst kürzlich von 4 auf 5 Jahre verlängert (!!!) – sein Kreuzchen machen, am besten bei Rot oder Schwarz. Dass diese Quote innerhalb der letzten 30 Jahre von 96 auf nunmehr vielleicht 50 % gefallen ist, das merken die "100 Millionen Inseraten-Werners" nicht einmal, wenn dies ihre steuergeldversorgten Boulevard-Gazetten "Heute", "Österreich" und "Krone" in großen Statistiken veröffentlichen. Ansonsten soll das Volk brav kuschen, sich in Acht nehmen vor blauen "Rattenfängern" und sich freuen, wenn der rot-schwarze Abgeordnete (bei vollen Bezügen) sich in den Sommerferien Urlaub nimmt und sich im Wahlkreis bei Heurigen, Feuerwehrfestln und Nobel-Vernissagen gratis verköstigen und champagnisieren lässt. So will das die Bevölkerung, meint zumindest der Herr Cap, ein sozialdemokratischer Mindestlohnbezieher von 14.000 Euro 14mal jährlich.

 

Begehrt das Volk einmal auf – in Form eines Volksbegehrens – und immerhin lagen 32 von 37 eingeleiteten trotz verpflichtenden Ganges zum Amt über der 100.000-Unterschriftengrenze, dann wird das Begehren im Nationalratsplenum BEHANDELT. Danach liegt es meist für immer in der Schublade und in der Statistik. Eine Volksbefragung hat in Österreicher den Charakter einer Meinungsumfrage, außer dass sie dem Steuerzahler etwas kostet. Bundesweit gab es bisher eine, im Jänner 2013, erinnern kann sich an die nicht einmal der Charge vom Tag. Sogenannte Volksabstimmungen gab es bisher zwei: 1978 jene über das AKW Zwentendorf (noch vor der Grün-Bewegung) und 1994 über den Beitritt zur Europäischen Union, als man der Bevölkerung "Alice im Wunderland" versprochen hat. Natürlich hat das Volk damals schon gewusst, dass man 18 Jahre später im Rahmen eines ESM-Rettungsschirmes Milliarden nach Griechenland, Spanien, Irland und Portugal schickt. Geld, das dort nicht die konkursreifen Unternehmer, die armen Tourismusbetriebe oder jugendlichen Arbeitslosen bekommen, sondern nach gescheiterten Investitionen die deutschen, englischen und französischen Großbanken. Werner sagt, es handelt sich dabei um keine Gesamtänderung der Bundesverfassung. Er muss es wissen, er hat ja 7 Jahre lang an der renommierten Uni Wien Jus studiert, ohne eine einzige Prüfung zu schaffen.

 

Szenenwechsel in die Schweiz: Geburtstagsfeier einer 18jährigen. Sie freut sich – Disco, Party, Alkohol, ein süßer Freund, bald vielleicht Uni und zum erstenmal Teil an der Meinungsbildung ihres Staates zu sein. Nicht nur die jungen Leute sind laut Doku-Filmer Isler polit- und gesellschaftsinteressiert. Immerhin haben sie alle 3 Monate die Möglichkeit, an Volksabstimmungen teilzunehmen, die sowohl nationale als auch kantonale und gemeindeinterne Angelegenheiten umfassen.

 

Mittels sogenannter Volksinitiativen (die von mehr als 100.000 Bürgern, das sind ca. 2 % der Bevölkerung, unterstützt werden müssen) können sie obendrein durch eine aktive Unterschrift in die nationale Gesetzgebung eingreifen, da diese in verbindliche (!) Volksabstimmungen münden. Das Ergebnis ist dann vom Parlament verpflichtend umzusetzen und in trockene Juristensprache zu gießen, auch wenn das Legislativorgan nicht dieser Meinung ist.

 

Dieses Initiativrecht nach Schweizer Vorbild will FPÖ-Chef HC Strache auch in Österreich durchsetzen, 250.000 Unterschriften (ca. 4 % der Bevölkerung) legen die Erfordernislatte für eine verpflichtende Volksabstimmung sogar höher als in der Schweiz. Mehr direkte Demokratie in Österreich würde zu mehr politischem Interesse, weniger (ungerechtfertigter) Abgehobenheit der Volksvertreter und zu mehr Entscheidungen im Namen des Volkes führen. Die Angst vor "gefährlichen" Tendenzen des Volkes, wie sie auch Thomas Isler äußert, sie wäre in Österreich unbegründet. Oberste Richtschnur sind immer die Grund- und Freiheitsrechte der Europäischen Menschenrechtskonvention (die in Österreich im Verfassungsrang steht) und das Internationale Völkerrecht. Und gemäß dieser Vorschriften wären sowohl das Schweizer Minarettverbot als auch die automatische Abschiebung straffälliger Ausländer (ohne Einzelfallprüfung) verfassungswidrig und somit nicht durchsetzbar.

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Kommentare: 1
  • #1

    tsSLAueP (Montag, 22 August 2022 10:51)

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