Vorratsdatenspeicherung in Kraft – Radikaler Angriff auf die Grundrechte der Bürger!

„Ich habe manchmal den Eindruck, wir werden ähnlich stark überwacht wie seinerzeit die DDR-Bürger von der Stasi.“ – Starke Worte vom ehemaligen Präsidenten des VfGH, Karl Korinek, bereits im Jahr 2007. Seit 1. April 2012 allerdings sind dessen Feststellungen als laues Lüftchen zur Realität zu betrachten. Ausgehend von einer EU-Richtlinie hat eine feige Koalition aus SPÖ und ÖVP – aus EU-Duckmauserei, und Angst vor der eigenen Courage – ein Gesetz verabschiedet, das per elektronischer Überwachung so radikal in die Grund- und Freiheitsrechte der Bürger eingreift wie nie eines zuvor und dessen Vollzug noch dazu durch den Bürger selbst (15 Millionen Einführungskosten, 3 Millionen laufende Kosten) zu bezahlen ist.

 

So sind gemäß des neuen § 102 a TKG (Telekommunikationsgesetz) die Internet-Provider und Mobilfunkanbieter zur Speicherung diverser Daten und des Standortes (bei Beginn einer Verbindung) verpflichtet bzw. diese 6 Monate lang für die Straf- und Sicherheitsbehörden aufzubewahren. Der einfache, unbescholtene Bürger wird also de facto nur auf Verdacht hin zu einem potentiellen Verbrecher im Datendickicht, dessen Kommunikation und Bewegungsabläufe aufgrund der Verknüpfung der Daten genau ausgewertet werden können. Ausdrücklich normiert das Gesetz, dass der Inhalt der Kommunikation und Daten über im Internet aufgerufene Adressen nicht gespeichert werden. Selbst wenn dies auch in der Praxis so ablaufen sollte (was man aufgrund diverser Telekom-Skandale nicht unbedingt annehmen muss), können beispielsweise durch die Eruierung von Empfänger-Adressen Rückschlüsse auf das persönliche Leben des Überwachten gezogen werden. Eine oftmalige Kontaktierung der Anonymen Alkoholiker oder einer Drogenhilfeberatung lässt auch ohne Überwachung des Gesprächs oder Einsichtnahme in den Inhalt eindeutige Interpretationen zu (die aber so gar nicht stimmen müssen).

 

Eine Auskunft über die Vorratsdaten ist sicherheitspolizeilich bereits bei einer akuten Gefährdungssituation, ansonsten ausschließlich aufgrund einer gerichtlich bewilligten Anordnung der Staatsanwaltschaft zulässig, und zwar dann, wenn es sich um vorsätzlich begangene Straftaten handelt, die mit Freiheitsstrafe von mehr als 1 Jahr bedroht sind. Darunter fallen bereits gewerbsmäßige Urheberrechtsverletzungen durch illegale Verbreitung von Musik und Filmen. Spätestens wenn man weiß, dass die Musikindustrie eine geringere Grenze von 6 Monaten durchsetzen wollte, und den eigentlichen Zweck der EU-Richtlinie kennt, dann sollte der mündige Bürger gegen das Gesetz in jedweder Weise mobilmachen.

 

Ziel der EU-Richtlinie ist nämlich die Terrorbekämpfung, sie war sozusagen eine Reaktion auf die schrecklichen Anschläge von New York, London und Madrid Anfang des neuen Jahrtausends. Derartige Kapitalverbrechen wird man aber auch mit der Vorratsdatenspeicherung nicht verhindern können. Dies beweisen eine Studie des deutschen Bundeskriminalamtes, die von einer Steigerung der Verbrechensaufklärungsquote von 0,006 Prozent (!!!!!) ausgeht, und die zahlreichen Umgehungsmöglichkeiten, die für technisch versierte Profiverbrecher kein Problem darstellen.

 

So gibt es für Handy-Besitzer die Möglichkeit, anonyme Wertkarten-SIM-Karten zu erwerben. Das Handy selbst per Bargeld kaufen, sich nicht von einer Überwachungskamera filmen lassen und Telefonieren an Orten, an denen man sich nicht regelmäßig aufhält (da jedes Handy auch durch seine Identifikationsnummer IMEI geortet werden kann). Per Festnetz kann unüberwacht in Telefonzellen, Callshops oder in Restaurants telefoniert werden. Bezüglich Internet- und E-Mail-Diensten empfehlen sich kleine Anbieter (unter 277.000 Euro Jahresumsatz), Universitäten, öffentliche WLAN-Hotspots und private Netzwerke, die nicht von der Vorratsdatenspeicherung erfasst sind. Ein heißer Tip sind auch – in Österreich nicht protokollierte - erfolglose Anrufversuche, die je nach Anzahl des Läutens den Empfänger auf vereinbarte sichere Kommunikationsmittel verweisen können. Dies sind insbesondere Webmail-Accounts wie Google Mail, Tauschbörsen, diverse Chat- und Internet-Messaging-Programme oder Skype, da laut Gesetz nicht gespeichert wird, wer wann welche Webseite aufgerufen hat.

 

Derzeit werden in Österreich 2 Klagen gegen die Vorratsdatenspeicherung vorbereitet, die eine durch die FPK-dominierte Landesregierung von Kärnten, die andere durch den Arbeitskreis VDS. Bei beiden Klagen geht es unabhängig voneinander um die Überprüfung der Verfassungsmäßigkeit der einfachgesetzlichen Regelung der Vorratsdatenspeicherung in Österreich, die vom VfGH – eventuell auch unter Vorlage an den EuGH im Rahmen eines Vorabentscheidungsverfahrens – rechtlich zu beurteilen ist. Geltendgemacht werden u.a. die Verletzungen der Grundrechte auf Datenschutz und auf Schutz des Privat- und Familienlebens, das durch die verdachtsunabhängige Überwachung einem unverhältnismäßigen Eingriff unterliegt. Die zweite Klage wird im Rahmen gesammelter Individualanträge erhoben, an die sich jeder unmittelbar Betroffene durch Übermittlung einer Vollmacht an die Scheucher Rechtsanwalt GmBH anschließen kann. Ziel ist klarerweise die Aufhebung des Gesetzes wegen Verfassungswidrigkeit und damit einhergehend die Einstellung der Anwendung. Derartige Entscheidungen sind bereits in Rumänien, Tschechien und Deutschland getroffen worden, wobei die Deutschen wegen aktueller Nichtumsetzung der Richtlinie von einem EU-Vertragsverletzungsverfahren betroffen sind. Noch ausstehend ist auch ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes, der aufgrund eines Antrages von Irland entscheiden soll, ob die Richtlinie mit der europäischen Grundrechtecharta vereinbar ist.

 

In einigen EU-Staaten wurde die Richtlinie noch härter umgesetzt als in unseren Breitengraden. In Ungarn dürfen Ermittler ohne Angabe von Gründen auf die Vorratsdaten zugreifen, und in Großbritannien und Frankreich beträgt die Speicherfrist sogar 12 Monate. Allerdings wollte auch in Österreich die damalige Innen- und nunmehrige Finanzministerin Maria Fekter (ÖVP) eine Speicherfrist von 9 Monaten durchsetzen, die die SPÖ allerdings ablehnte. Ist man ein Verfechter für Grund- und Freiheitsrechte und ein Gegner eines gläsernen Polizeistaates, dann weiß man jetzt wenigstens, welcher Partei man auf gar keinen Fall bei den nächsten Wahlen seine Stimme geben darf...