Schikanen für Arbeitslose: Zuverdienstmöglichkeit fällt ab 2026 weg!

Rekordinflation, horrende Energie- und Wohnkosten, immer höhere Lebensmittelpreise. Man sollte glauben, dass man sich als integrer Politiker um die sozial Schwächeren kümmert und sich das notwendige Geld für die Budgetkonsolidierung bei den Reichen holt. In Österreich weit gefehlt, und das sogar unter einer sozialdemokratischen Beteiligung in der Regierung.

 

Im Zenit der schwarz-rot-pinken Ampelkoaliton befinden sich die Arbeitslosen. Sie dürfen – mit wenigen Ausnahmen – ab 2026 keine geringfügige Tätigkeit mehr ausüben bzw. müssen diese beenden, sonst verlieren sie den gesamten Anspruch auf das Arbeitslosengeld. Dieses beträgt ohnehin nur 55 Prozent des Nettoeinkommens und wird – im Gegensatz zu den stetig steigenden Ausgaben  – nicht valorisiert. Der vermeintliche Grund gemäß den Gesetzeserläuterungen: Eine parallel ausgeübte geringfügige Erwerbstätigkeit ist der Wiederaufnahme einer vollversicherten Tätigkeit hinderlich. 

 

Dazu muss man wissen, dass im Jahr 2024 nur 28.120 Personen (das sind 9,5 Prozent der Arbeitslosen) ihr Arbeitslosengeld mit einer geringfügigen Tätigkeit aufbesserten. Das durchschnittliche Arbeitslosengeld (1.100 Euro) und die durchschnittliche Notstandshilfe (871 Euro) liegen laut ÖGB weit unter der Armutsgefährdungsgrenze (1.392 Euro). Anstatt die finanzielle Lage der aktuell rund 300.000 Arbeitslosen und 75.000 Schulungsteilnehmern zu verbessern und dadurch auch die Kaufkraft im Land zu erhöhen, schikaniert die Ampelkoalition die Arbeitslosen mit dem Wegfall der Zuverdienstmöglichkeit bis zur – ebenfalls nicht valorisierten – Geringfügigkeitsgrenze von 551,10 Euro.

 

Die vier Ausnahmen: 1.) Bei Fortführung geringfügiger Beschäftigungen, die ohne Unterbrechung bereits mindestens 26 Wochen neben der vollversicherten Beschäftigung ausgeübt wurden, 2.) Bei Langzeitarbeitslosigkeit (= über 365 Tage Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe) bis zu 26 Wochen, 3.) Unbefristet bei Langzeitarbeitslosen über 50 und begünstigten Behinderten bzw. 4.) nach einer Erkrankung von mindestens 52 Wochen und gleichzeitigem Bezug von Krankengeld bis zu 26 Wochen.

 

Arbeitslose, die nicht unter diese Gruppen fallen, haben ab 1. Jänner 2026 nur mehr die Option: Arbeitslosengeld oder geringfügige Tätigkeit. Während die Arbeitslosen, die ihre geringfügige Tätigkeit zwangsweise beenden müssen, keinerlei Rechtsanspruch auf eine gut bezahlte, vollversicherte Tätigkeit haben, picken sich die Arbeitgeber die Rosinen heraus. Der Billiglohnsektor steigt, da viele Arbeitslose aus Geldnöten jeden noch so schlecht bezahlten Job annehmen müssen. Von gesetzlichen Verpflichtungen, ältere oder gesundheitlich beeinträchtigte Arbeitnehmer aufzunehmen, dagegen keine Spur.

 

Laut Wifo weisen vor allem Frauen, nicht-österreichische Staatsbürger und Menschen mit Kindern eine hohe Zuverdienstquote auf. Als Sektor besonders betroffen: Der Kultur-, Wissenschafts- und Medienbereich. Bei Künstlern oder Vortragenden war es bis dato Usus, dass sich diese nach längeren Engagements arbeitslos melden und nebenbei kleinere Aufträge (wie einzelne Drehtage und Auftritte, Artist Talks oder Übersetzungen) erledigen, so der österreichische Kulturrat. Der Wegfall dieser Tätigkeiten verschlechtert nicht nur die ohnehin prekäre Lage der Künstler, sondern beseitigt auch die ansonsten fortdauernde Integration in deren Berufsfeld.

 

Die besondere Chuzpe:  Diese drastischen sozialen Verschlechterungen für Arbeitslose wurden im Mai 2025 mit Zustimmung der SPÖ beschlossen, unter einer sozialdemokratischen Arbeits- und Sozialministerin. Vizekanzler Andreas Babler ist gleichzeitig auch Kulturminister, er sollte eigentlich die Sorgen und Nöte der Künstler kennen. Mit der Betonung auf sollte…