Niedrigere Hemmschwelle für Gewalt: Suspendierungen in den Schulen verdreifacht!

„Wenn du nicht fleißig lernst oder zuviel schwätzt während des Unterrichts, dann fliegst du noch von der Schule“, das sind so Floskeln, die man früher gerne von den Eltern gehört hat. Viele Schulkinder hielten das sogar für bare Münze. In der heutigen Zeit dagegen ist es kein Einzelfall, dass Schüler – wenn zumeist auch nur befristet – aus der Schule verwiesen werden. Die Gründe sind allerdings nicht vergessene Hausübungen oder zuviel Getratsche mit dem Banknachbarn, sondern körperliche Gewalt, Sachbeschädigungen oder Erpressungen.

 

Verdreifachung der Suspendierungen 

 

Im Jahr 2023/24 wurden österreichweit 2013 Schüler suspendiert, Spitzenreiter ist die Bundeshauptstadt Wien mit 756 Suspendierungen. Im Schuljahr 2024/25 stiegen die Zahlen in Wien sogar auf 784. Eine Verdreifachung innerhalb weniger Jahre. Im Schuljahr 2017/18 wurden zum Vergleich „nur“ 278 Suspendierungen ausgesprochen.

 

92 Prozent der Suspendierungen betreffen den Pflichtschulbereich, davon entfallen 64 % auf Mittelschulen, 19 % auf Volksschulen, 13 % auf Sonderschulen und 4 % auf Polytechnische Schulen. Die meisten Täter sind männlich.

 

Schulunterrichtsgesetz

 

Rechtliche Grundlage für Ausschlüsse und Suspendierungen ist der § 49 des Schulunterrichtsgesetzes. So sind Schüler von der Schule auszuschließen, wenn sie ihre Pflichten in schwerwiegender Weise verletzen und die Anwendung von Erziehungsmitteln oder von Maßnahmen gemäß der Hausordnung erfolglos bleibt ODER das Verhalten des Schülers eine dauernde Gefährdung von Mitschülern oder anderer an der Schule tätigen Personen hinsichtlich ihrer Sittlichkeit, körperlichen Sicherheit oder ihres Eigentums darstellt. Formal stellt dabei die Schulkonferenz einen Antrag auf Ausschluss des Schülers an die jeweilige Bildungsdirektion. Schüler und Eltern haben vor der Beschlussfassung noch die Gelegenheit zur Rechtfertigung und Stellungnahme.  

 

In der Regel werden Ausschlüsse als ultima ratio nur selten vorgenommen. Stattdessen wird bei Gefahr im Verzug das Mittel der Suspendierung angewandt, das keine Strafe darstellt, sondern der Sicherheit in der Schule dient. Ausgesprochen wird die Suspendierung von der Bildungsdirektion per Mandatsbescheid. Diese darf nicht länger als 4 Wochen dauern. Während der Suspendierung ist der Schüler berechtigt, sich über den durchgenommenen Lehrstoff regelmäßig zu informieren. Am Ende eines Unterrichtsjahres hat der Schüler außerdem das Recht auf eine Feststellungsprüfung, falls eine Beurteilung sonst nicht möglich wäre. Unter Umständen kann seitens der Bildungsdirektion auch ein sonderpadägogischer Förderbedarf angeordnet werden.

 

Gewaltdelikte in Schulen mehr als verdoppelt

 

Die Lehrergewerkschaft begründet die hohe Anzahl der Suspendierungen mit der niedrigeren Hemmschwelle für Gewalt. Diese Analyse geht einher mit einer aktuellen Statistik der Landespolizeidirektion Wien. So haben sich von 2015 bis 2024 die angezeigten Gewaltdelikte mehr als verdoppelt. Der Großteil: Körperverletzungen, aber auch schwere Körperverletzungen, Vergewaltigung, geschlechtliche Nötigung und sexueller Missbrauch von Unmündigen. 

 

Es liegt nahe, dass die steigende Migration und die mangelhafte Integration verantwortlich sind für die hohe Zahl an Suspendierungen vor allem in den Pflichtschulen. Daten über Geschlecht, Religion oder Nationalität liegen allerdings nicht vor oder werden seitens der Bildungsdirektion nicht bekanntgegeben. Probleme werden so nicht gelöst. Die Folgen sind aber absehbar: Vor allem reichere Eltern werden aus Angst um ihre Kinder vermehrt die öffentlichen Schulen meiden und versuchen, ihr Kind in teuren Privatschulen unterzubringen. Oder werden sogar ihren Wohnsitz in „sichere“ Bezirke oder auf das Land verlegen. 

 

Verpflichtende Suspendierungsbegleitung ab 2025/26

 

Reagiert wird jetzt aber seitens der Politik auf die Kritik vieler Pädagogen, dass eine Suspendierung das Gegenteil auslösen kann und das soziale Klima zwischen dem Gefährder und der Klasse noch mehr verschlechtert. Ab dem kommenden Schuljahr 2025/26 werden die suspendierten Schüler nicht mehr isoliert aus der Schule verwiesen, sondern müssen eine verpflichtende Suspendierungsbegleitung absolvieren. Diese umfasst – verteilt auf rund 8 Stunden pro Woche – nicht nur eine pädagogische, sondern auch eine schulpsychologische Betreuung. Auch die Eltern müssen an diesem Programm teilnehmen. Bei fehlender Mitwirkung  drohen Strafen bis zu 1000 Euro. Ob durch dieses neue Konzept die Resozialisierung „schwieriger“ Schüler tatsächlich gelingt, wird sich weisen…