Schuldenfalle Bürgschaften: SPÖ-Antrag auf Haftungsübernahme nur bis zur eigenen Bonität!

„Bürgen sollst du würgen“ lautet ein nicht gerade sympathisches Sprichwort, das allerdings leider oft der Wahrheit entspricht. Wer eine Bürgschaft eingeht, verpflichtet sich, die fremde Schuld zu übernehmen, wenn der Hauptschuldner die vereinbarte Leistung nicht erbringt.

 

Besonders gefährlich ist die oft vereinbarte Bürgschaft als „Bürge und Zahler“, die sogenannte Solidarbürgschaft. Hier haben die Gläubiger die Wahl, ob sie bei Zahlungsverzug den Hauptschuldner oder sofort den Bürgen in Anspruch nehmen, und das sogar ohne Mahnung des Hauptschuldners. Bei einer Ausfallsbürgschaft dagegen wird der Bürge erst subsidiär beansprucht, wenn der Hauptschuldner nicht zahlen kann oder nicht auffindbar ist. 

 

Vor allem junge Familien planen zu Beginn ihrer Ehe oder ihrer Lebensgemeinschaft teure Investitionen für die Zukunft und schließen in diesem Zusammenhang Kreditverträge ab, bei denen der Partner als zusätzliche Sicherheit – scheinbar ohne Risiko – eine notwendig schriftliche Bürgschaftserklärung abgibt. Zumeist ohne fundierte rechtliche Beratung, wobei diese ohnehin nicht ernstgenommen würde, man schwebt ja gemeinsam auf Wolke 7.

 

Das bittere Erwachen kommt dann, wenn der Ernstfall eintritt und der Bürge vom Gläubiger in Anspruch genommen wird. Besonders Frauen sind laut der Schuldnerberatung davon betroffen. Mehr als 21.000 Frauen haben 2021 Rat bei der Schuldnerberatung gesucht, der durchschnittliche Schuldenbetrag betrug 48.000 Euro. Als Gründe für die Überschuldung wurden neben Arbeitslosigkeit (bzw. Einkommensverschlechterung) und dem Umgang mit Geld die Scheidung bzw. Trennung genannt. 

 

11 Prozent der betroffenen Frauen nannten als besondere Kategorie die Schuldenfalle der Bürgschaften. Viele Frauen bürgten als „solidarische Partnerin“ für den Kredit ihres Ehemannes oder Lebensgefährten und mussten dann – nach Ende der Beziehung – feststellen, dass sie weiterhin für dessen Schulden haften. In Einzelfällen gibt es zwar einige Exit-Strategien (wie ein grobes Missverhältnis zwischen der finanziellen Leistungsfähigkeit des Bürgen und der Höhe der Haftung oder die zu beweisbare Abgabe der Bürgschaftserklärung in einer Zwangslage oder aufgrund der Abhängigkeit vom Hauptschuldner), die zu einem Erlass oder zu einer Reduzierung der Haftung führen können. Der Regelfall sieht allerdings anders aus.

 

Die SPÖ hat daher im Nationalrat einen Entschließungsantrag eingebracht, um diese leichtsinnigen Schuldenfallen von vornherein zu verhindern. Die Haftungsübernahme als Bürge soll mit der persönlichen Bonität beschränkt werden. Einkommenslose Haushaltsangehörige dürften dann überhaupt nicht mehr herangezogen werden. Ein Vorschlag, der bereits seit Jahren von der Schuldnerberatung gefordert wird. Der Ball liegt jetzt im Parlament…