Summer 2020: Rotlicht statt Discokugeln und Headbanging!

„Stoff-Mund-Nasen-Schutz soll sowohl seitens der Sexarbeiter als auch seitens der Kunden getragen werden. Sexspielzeug soll nicht von Sexarbeitern und Kunden gemeinsam verwendet werden. Es wird empfohlen, auf jegliche Formen des Speichelaustausches, Küssen und Oralsex sowie einander zugewandte Sexpositionen zu verzichten. Von Gruppensex wird abgeraten.“ Das sind nur einige Auszüge aus den sogar gegenderten Sexarbeits-Empfehlungen des Gesundheitsministeriums für die Prostitution, die ab 1. Juli wieder erlaubt ist. Clubbetreiber, Konzertveranstalter, Theaterintendanten oder Sportvereine müssen sich gefoppt vorkommen, um hier ausdrücklich ein jugendfreies Verb zu verwenden.

 

Denn tatsächlich ist die bereits 6. Novelle der Covid-19-Lockerungsverordnung ein perpetuum mobile in Richtung Untergang der Musik- und Eventindustrie. Und zwar nicht nur in Österreich, sondern auch in Deutschland und Großbritannien, wo sich unter der Trademark „Let the Music Play“ Veranstalter, Künstler, Agenturen und einschlägige Firmen ammengeschlossen haben, um von der wenig aktiven Johnson-Regierung Strategien und finanzielle Unterstützung einzufordern.

 

Trotz leicht steigender Infektionszahlen durch regionale Cluster sind auch die rigiden Einschränkungen im Gastgewerbe nicht nachvollziehbar. Bäcker beispielsweise dürfen zwar schon um 5 Uhr aufsperren, die Nachtgastronomie muss allerdings – ausgenommen bei geschlossenen (Hochzeits)-Gesellschaften mit Teilnehmerliste - die Rollbalken weiterhin um 1 Uhr schließen. Das ist einerseits für die Betriebe wirtschaftlich unrentabel, andererseits treibt dies die Nachtschwärmer in Richtung Donaukanal, zu illegalen Open Air-Raves oder privaten Parties, wo das „Social Distancing“ fast als Kapitulation vor dem System gilt. Zumindest die bemitleidenswerten Kellner und Barkeeper werden endlich von der Maskenpflicht befreit. Der Meter-Abstand zwischen den Besuchergruppen muss weiterhin eingehalten werden. Selbstbedienung allerdings ist zulässig, soweit durch besondere hygienische Vorkehrungen das Infektionsrisiko minimiert werden kann. Welche das sind, verrät die Verordnung nicht. Es war wohl Feierabend.

 

Liberaler ist die Lockerungsverordnung bei der Sportausübung. Hier wurde anscheinend hinsichtlich der fast 15.000 Vereine Druck auf den Sportminister Kogler ausgeübt. So sind ab 1. Juli auch jene Sportarten uneingeschränkt möglich, bei denen es zu spezifischem Körperkontakt kommt. Vereine und Betreiber der Sportstätten haben allerdings ein Covid-19-Präventionskonzept auszuarbeiten und umzusetzen. Ausdrücklich erwähnt ist in diesem Zusammenhang auch ein datenschutzkonformes System zur Nachvollziehbarkeit von Kontakten aka „Contact Tracing“. Auf wackeligen Füßen steht vor allem der Terminus „auf freiwilliger Basis“. Es ist wohl eher das Gegenteil anzunehmen, vermutlich normiert in harmlosen Hausordnungen oder Betretungsregeln.

 

„Sitzen ist das neue Rauchen“. Gesundheitsexperten behaupten sogar, dass eine Stunde Sitzen die Lebenszeit um 22 Minuten reduziert. Der österreichische Gesundheitsminister dürfte dies anders sehen und torpediert mit seiner „Lockerungsverordnung“ die in der Regel vor einer Stehplatzkulisse stattfindenden Pop- und Rockkonzerte, die vermutlich bis mindestens Winter alle abgesagt oder verschoben werden müssen. Nach der geltenden Rechtslage sind bis Ende Juli nur Veranstaltungen mit bis zu 100 stehenden Personen bzw. ab 1. August mit bis zu 200 stehenden Personen zulässig. Zusätzlich muss gegenüber Personen, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben, ein Abstand von mindestens einem Meter eingehalten werden. In geschlossenen Räumen ist obendrein eine Schutzmaske zu tragen. Konzerte im Chelsea, im WUK oder in der Arena sind unter diesen Umständen undurchführbar.

 

Anders bei der elitären Hochkultur, die bezüglich ihrer konservativen (ÖVP)-Klientel im strikten Gegensatz zur progressiven, linksalternativen Pop- und Indieszene steht. Hier sind bereits ab 1. August Veranstaltungen mit bis zu 1250 Personen bzw. ab 1. September mit bis zu 10.000 Personen auf zugewiesenen Sitzplätzen zulässig. Die Bewilligung seitens der örtlich zuständigen Bezirksverwaltungsbehörden sollte bei hochkarätigen Events wie den Salzburger Festspielen oder dem Grafenegg Festival kein Problem darstellen.

 

„Erstaunlicherweise finden Klassikfestivals quasi unverändert fest“, fabuliert Gerhard Stöger dementsprechend im dieswöchigen Falter-Terminkalender. Pop-, Rock- und Electroevents dagegen sind kaum vorhanden, und das wird sich in den nächsten Monaten aufgrund der U-Musik-feindlichen Rechtslage nicht ändern.

 

Bei der Abschlusskundgebung des Künstler-Schweigemarsches unter dem Motto „Ohne uns wird es still“ sprühte einer der Redner mit einer kreativen Idee. „Organisieren wir eine Demo mit Tanz und lassen Open Air eine Band spielen“. Dies wäre rechtlich kein Problem, da eine Versammlung nicht unter die (mengenmäßigen) Vorschriften der „Lockerungsverordnung“ fällt. Einzig allein ein Mindestabstand zu anderen Personen wäre einzuhalten.

 

„Ohne Musik wäre das Leben ein Irrtum“, so Friedrich Nietzsche. Die türkis-grünen Regierungspolitiker dürften dieses Zitat nicht kennen. Oder können sich an dieses nicht mehr erinnern…