Türkis-Grüne Corona-Presseförderung: 6,3 Millionen Euro für den Zeitungs-Boulevard!

Kurz mit Kaiserkrone wenige Tage vor der Nationalratswahl auf der Titelseite von Fellners Österreich, eine seitenlange Bild-Reportage über den unermüdlichen Krisenmanager Kurz in der „Krone Bunt“ (ohne im Interview kritische Fragen zum Corona Hot Spot Ischgl zu stellen) oder der ORF, der bis Mitte April 55 Regierungs-Pressekonferenzen mit 37 Stunden Länge live ausstrahlt und in dessen Flaggschiff ZIB 1 die Opposition nur zu 2,5 % vorkommt.

 

Es hat, eupheimistisch formuliert, den Eindruck, dass aktuell die meisten österreichischen Medien bei politischen Berichterstattungen eine konservative Schlagseite haben. Der ORF ist zwar aufgrund des Rundfunkgesetzes zur Objektivität verpflichtet, im ORF-Stiftungsrat hat die ÖVP allerdings die absolute Mehrheit. Einen Karriereschritt nach oben wird ein Regierungskritiker wohl selten machen. Bei den Printmedien sorgt derzeit eine Novelle des Presseförderungsgesetzes für Aufregung.

 

ÖVP und Grüne haben im Rahmen des 3. Covid-19-Sammelgesetzes beschlossen, dass Tageszeitungen aufgrund der Krisensituation eine Sonderförderung erhalten. Als Kriterium der Subvention dienen aber keine Qualitätsansprüche, sondern die anhand des Jahres 2019 ermittelten durchschnittlichen Druckauflagen. Pro gedrucktes Tageszeitungs-Exemplar sollen 3,25 (ursprünglich sogar 4 Euro) ausgeschüttet werden. Wochenzeitungen wie Falter, Trend oder Profil erhalten keine Sonder-Medienförderung, allerdings - ebenso wie die Tageszeitungen - eine erhöhte Vertriebsförderung.

 

Dies hat die Konsequenz, dass vor allem die drei Boulevard-Zeitungen die höchsten Beiträge erhalten: Die Krone 2,72 Millionen Euro (bei einer Druckauflage von ca. 750.000 Exemplaren), das Gratisblatt Heute 1,82 Millionen Euro und Fellners Österreich 1,81 Millionen Euro, insgesamt also 6,3 Millionen Euro. Das sind ausgerechnet jene Zeitungen, die auch am meisten Geld aus öffentlichen Inseraten – 2018 fast 43 Millionen Euro – kassierten. Da darf man sich dann über Kurz-freundliche Berichterstattung und dessen Umfrage-Hoch nicht mehr wundern, jetzt wo der Zeitungsmarkt aufgrund fehlender Inserate ums Überleben kämpft.

 

Verfassungsrechtler Heinz Mayer bezeichnet diese Art der Medienförderung, die weder Qualitätsansprüche noch Ausschlussgründe fixiert, als eine verbotene Beihilfe nach dem Europarecht. Überhaupt kein Geld aus dem Fördertopf  erhalten Online-Medien, laut Mayer „unsachlich, da sich ein Großteil der Menschen Informationen aus dem Internet holt“.

 

Die rechtlichen Alternativen reichen von einer Anzeige bei der EU-Kommission, einer Anrufung des Verfassungsgerichtshofs bis hin zu zivilrechtlichen Verfahren vor dem OGH.

 

Die journalistischen Auswirkungen von Millionen-Subventionen für Zeitungen sind evident, sie lassen das eherne Prinzip „Ein Journalist darf kein Hofberichterstatter sein“ nicht nur in einer Wirtschaftskrise immer irrealer erscheinen. Ohne Geld ka Musi! „Kurz, Kogler, Anschober, Nehammer“ wurden zuletzt in einer „Krone“-Kolumne als „Auserwählte“ und „moderne Musketiere im Kampf gegen das Virus“ bezeichnet. Die türkis-grüne Sonder-Medienförderung war für diese Klassifikation sicher kein Hindernis…