Die türkis-blaue Bundesregierung wurde durch einen Misstrauensantrag abgesetzt, seitdem werden im Legislativorgan des Parlaments sinnvolle Gesetze mit unterschiedlichsten Mehrheitsverhältnissen beschlossen. Quod erat demonstrandum.
Auf Initiative der SPÖ wurde im Nationalrat - formell durch Änderungen im Angestelltengesetz, im ABGB und im Landarbeitsgesetz - einstimmig beschlossen, dass freiwillige Mitglieder von Katastrophenhilfsorganisationen, Rettungsdiensten (wie Berg- und Wasserrettung) und der Freiwilligen Feuerwehr nach Antritt eines Einsatzes einen Rechtsanspruch auf Fortzahlung des Entgelts haben.
Voraussetzung ist allerdings, dass Ausmaß und Lage der Dienstfreistellung mit dem Dienstgeber vereinbart werden, d. h. theoretisch kann der Dienstgeber die Freistellung auch verwehren.
Finanziert werden die Zahlungen aus dem Katastrophenfonds, die Dienstgeber erhalten pro Dienstnehmer und Tag einen Bonus von 200 Euro.
Positiv betroffen von dieser am 1. September 2019 in Kraft tretenden Gesetzesnovelle sind ca. 3,3 Millionen freiwillige Helfer, die sich in Österreich ehrenamtlich für die Rettung von Menschen einsetzen und dabei ihr Leben aufs Spiel setzen.