Wie die Regierung AlV-Beiträge minimal senkt und gleichzeitig den Sozialabbau forciert!

Die schwarz-blaue Bundesregierung behauptet vollmundig, sie senke die Arbeitslosenversicherungsbeiträge für geringe Einkommensbezieher. Erstens stimmt dies nur teilweise, zweitens hat diese Reduzierung weitreichende negative Auswirkungen.

 

Ab dem 1. Juli 2018 zahlen Arbeitnehmer laut dem Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz bis zu einem Einkommen von 1648 Euro keine Beiträge mehr. Der "Marketing-Clou": Bereits jetzt sind Einkommensbezieher bis 1381 Euro von diesen Beiträgen befreit. Zwischen 1648 und 1798 Euro beträgt der Arbeitnehmeranteil künftig 1 %, bei einem monatlichen Einkommen zwischen 1798 und 1948 Euro 2 %. Darüber hinaus beträgt der Beitragssatz 3 %, ebenso wie generell bei den Arbeitgebern. Zu beachten ist allerdings die Höchstbeitragsgrundlage von 5130 Euro, ab der überhaupt keine Beiträge mehr entrichtet werden müssen. Ein Grenzwert, den man durchaus um einiges anheben sollte.

 

Unbeachtet blieb bei der Gesetzesnovelle die Streichung des § 2a Absatz 5. Dieser besagt, dass "der durch die Beitragssenkung bedingte Einnahmenentfall in der Gebarung Arbeitsmarktpolitik vom Bund zu tragen ist". Aufgrund des Entfalls dieses Paragraphen entgehen dem AMS ab Juli um die 500 Millionen Euro jährlich.

 

 

Geld, das mit höchster Wahrscheinlichkeit bei den Leistungen für die Bürger eingespart wird. Beim Arbeitslosengeld, bei der Notstandshilfe, bei der Integration von Asylberechtigten, bei Arbeitsmarktförderungen, Deutschkursen, Qualifizierungsseminaren usw....  Ob die Bürger dann erkennen, welche Absichten diese Bundesregierung hat?