Ius 2018 (3): Bildungsreform in Kraft, aber ohne Entpolitisierung der Schulverwaltung!

Rauchverbot, Aktion 20.000 oder der Jobbonus. Alles Initiativen, die von der schwarz-blauen Bundesregierung rückgängig gemacht werden. Da wäre es besser gewesen, Teile der Bildungsreform zu revidieren, und zwar vor allem die Organisation der Schulverwaltung.

 

So werden ab 1. Jänner 2019 die Landesschulräte durch Bildungsdirektionen ersetzt.  Die Amtsführenden Präsidenten nennt man dann Bildungsdirektoren, die Bestellung ist aufgrund der "Schwärzisierung" der Nationalratswahl noch parteipolitischer als zuvor. Der Bildungsdirektor wird auf Vorschlag des Landeshauptmannes im Einvernehmen mit dem Bildungsminister bestimmt. In 6 von 9 Bundesländern stammen beide von derselben konservativen Partei. Auch die vorgelagerte aus 5 Mitgliedern bestehende Begutachtungskommission wird gänzlich von den Parteien besetzt. 

 

Die Landesschulratskollegien werden durch Beiräte mit beratender Funktion ersetzt. An den komplizierten Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern ändert sich gar nichts. Der Bildungsdirektor ist je nach Zuständigkeit gegenüber dem Bundesminister oder der Landesregierung weisungsgebunden, als Bonmot kann das Landesgesetz auch noch den Landeshauptmann zum Präsidenten der Bildungsdirektion küren. Da jubeln die Polit-Granden.

 

Progressiver ist da schon das Schulautonomiepaket gestaltet. So können bis zu 8 Schulen zu Cluster unter einer gemeinsamen Leitung zusammengeschlossen werden. Die einzelnen Direktoren werden dabei durch Bereichsleiter ersetzt. Bei Bedarf können Lehrer auch an anderen Clusterschulen unterrichten. Die Cluster-Bildung ist freiwillig, ausgenommen bei Kleinstschulen, die ansonsten vom Zusperren bedroht sind. 

 

Die Auswahl von neuen Lehrern obliegt dem Cluster-Leiter bzw. dem Direktor. Diese können auch flexible Gruppengrößen festlegen und frei werdende Ressourcen für Förderangebote und Teamteaching nützen. Eine bundeslandweite Durchschnittszahl darf pro Klasse allerdings nicht überschritten werden.

 

Die Hauptschule ist übrigens mit Juni 2018 Geschichte, ab dem Wintersemester existieren in Österreich nur mehr die Neuen Mittelschulen.

 

Keine guten Nachrichten gibt es - nach der Regierungserklärung - für die Studenten. Es steht zu befürchten, dass die neue Bundesregierung trotz heftiger Proteste die Absicht hat, wieder Studiengebühren mit zumindest 500 Euro pro Semester einzuführen. Als erste könnte es die berufstätigen Langzeitstudenten treffen. Die bis dato festgelegte Studiengebührenbefreiung wurden wegen Verletzung des Gleichheitssatzes vom VfGH aufgehoben. Dass ein durch die SPÖ eingebrachter Vorschlag der ÖH von der neuen Koalition beschlossen wird, gilt als fast ausgeschlossen.