Ius 2018 (1): Neuigkeiten im Familien-, SV-, Pflege- und Sachwalterschaftsrecht!

Das neue Jahr bringt zahlreiche Gesetzesänderungen mit sich, die noch von der "alten" rot-schwarzen Bundesregierung beschlossen wurden.

 

Die Familienbeihilfe wird um 1,9 Prozent erhöht. Sie beträgt ab 1.1. 2018 114 Euro, bei Kindern ab 3 Jahren 121,9 Euro, ab 10 Jahren 141,50 Euro und ab 19 Jahren 165,1 Euro. Erhöht werden auch der Geschwisterzuschlag und der Zuschlag für erheblich behinderte Kinder.

 

Die Zusammenlegung der Sozialversicherungsträger ist eines der Projekte der neuen Bundesregierung, deren finanzielle Auswirkungen aber überschätzt werden. Wichtiger ist die Harmonisierung der Leistungen, die teilwiese bereits in der alten Legislaturperiode konkretisiert wurde. In 18 von 23 Leistungsbereichen der neun Gebietskrankenkassen werden ab 1. Jänner einheitliche Zuschüsse und Selbstbehalte verrechnet, so beispielsweise bei Zahnspangen, Zahnersatz oder bei Krankentransporten. Teurer wird die Rezeptgebühr, sie steigt von 5,85 auf 6 Euro. Unter bestimmten Voraussetzungen (wie beim Bezug einer Ausgleichszulage) ist eine Befreiung weiterhin möglich.

 

Auch wenn die Finanzierung noch strittig und der Höhe nach schwer kalkulierbar ist, gehört der Pflegeregress mit 2018 der Geschichte an. Die Bundesländer dürfen nicht mehr auf das Vermögen und die Sparbücher von Pflegebedürftigen zurückgreifen, die in stationären Heimen aufgenommen wurden. Weiterhin zulässig ist der Zugriff auf 80 % der Pension und 90 % des Pflegegeldes. Bei behinderten Personen ist der Pflegeregress sowohl im stationären als auch ambulanten Bereich ausgeschlossen.

 

Am 1. Juli tritt das neue Sachwalterrecht in Form des "Erwachsenenschutzgesetzes" in Kraft. Man unterscheidet dann zwischen vier Säulen für unterstützungsbedürftige volljährige Personen: Gerichtliche Erwachsenenvertretung (mit Beschränkung auf bestimmte Vertretungshandlungen, befristet zunächst auf 3 Jahre), gesetzliche Erwachsenenvertretung (durch nächste Angehörige), gewählte Erwachsenenvertretung und die Vorsorgevollmacht mit uneingeschränktem Wirkungsbereich. Derzeit stehen ca. 60000 Personen unter der alten Sachwalterschaft.