Nationalratswahl 2017: Mandatsverteilung erfolgt auf drei Ebenen.

183 Mandate werden bei der Nationalratswahl vergeben. Dazu wird das Bundesgebiet in 9 Landeswahlkreise unterteilt.

 

Die Anzahl der Mandate eines Landeswahlkreises basiert auf der letzten Volkszählung (2013), die alle Staatsbürger und Auslandsösterreicher umfasst, die am Stichtag in der Wählerevidenz eingetragen sind. Die derzeitige Verteilung: Niederösterreich (37), Wien (33), Oberösterreich (32), Steiermark (27), Tirol (15), Kärnten (13), Salzburg (11), Vorarlberg (8), Burgenland (7). 

 

Die Landeswahlkreise werden in insgesamt 39 Regionalwahlkreise unterteilt, denen nach demselben Verfahren (Hare´sches System) eine bestimmte Anzahl von Mandaten zugeordnet werden. Auf dieser Ebene beginnt nach Wahlschluss auch das 1. Ermittlungsverfahren. Die Gesamtsumme der im Landeswahlkreis abgegebenen gültigen Stimmen wird durch die zu vergebenden Mandate geteilt und so die Wahlzahl ermittelt. Jede Partei erhält im Regionalwahlkreis dabei so viele Mandate wie die Wahlzahl in ihrer Parteisumme enthalten ist ("Direktmandate").

 

Am 2. und 3. Ermittlungsverfahren dürfen nur Parteien teilnehmen, die in einem Regionalwahlkreis ein Direktmandat erreicht oder im gesamten Bundesgebiet mindestens 4 % der abgegebenen gültigen Stimmen erzielt haben. Jede Partei erhält auf Landesebene so viele Mandate wie die Wahlzahl in ihrer Parteisumme im Landeswahlkreis enthalten ist.

 

Im 3. Ermittlungsverfahren erfolgt der sogenannte "bundesweite Proportionalausgleich". Nach der Ermittlung einer neuen Wahlzahl mittels des d´Hondtschen Modells werden die "Restmandate" auf die Kandidaten der Bundesliste verteilt.

 

 

Bei der letzten Nationalratswahl 2013 kamen 75 Abgeordnete über die Regionalwahlkreise in den Nationalrat, 69 über die Landes- und 39 über die Bundesliste.