Briefwahl unangetastet: Nationalrat beschließt Wahlrechtsänderungsgesetz.

Künftig soll es in Österreich ein Zentrales Wählerregister geben. Beschlossen wurde diese Änderung in der Nationalratssitzung vom 10. November mit der notwendigen 2/3-Mehrheit von SPÖ, ÖVP, FPÖ und den Grünen. 

 

Volksbegehren können dann unabhängig vom Hauptwohnsitz in jedem Gemeindeamt unterstützt werden. Dies gilt unverständlicherweise nicht bezüglich Unterstützungserklärungen für Parteien bei Nationalrats- oder EU-Wahlen. Vor allem Bürger aus ländlichen Regionen fürchten sich vor beruflichen oder auch persönlichen Nachteilen, wenn sie Parteien abseits des rot-schwarzen "Mainstreams" unterstützen. Neu ist auch die Möglichkeit einer elektronischen Unterschrift per Handysignatur oder Bürgerkarte.

 

Einige Neuigkeiten gelten bereits für die Bundespräsidentschaftswahl vom 4. Dezember. Wähler können jetzt auch aufgrund des Gesetzes das Kuvert selbst in die Urne werfen. Die Öffnung und Auszählung von Wahlkarten wurde praxisnäher gestaltet. Ein Rückschritt dagegen sind die Kuverts, man kehrt zumindest vorläufig auf jene mit Lasche zurück, die datenschutzrechtlich nicht unbedenklich sind. Die Kosten für die Wiederholung der Bundespräsidentenwahl übernehmen übrigens Bund und Länder.

 

Nicht angetastet wurde die Briefwahl, die in ihrer derzeitigen Ausgestaltung vor allem gegen das persönliche und geheime Wahlrecht verstößt. So ist es keinesfalls gewährleistet, dass der Wahlberechtigte selbst die Wahlkarte bestellt bzw. das Votum abgibt. Eine schlüssige Alternative, die Briefwahl auf Auslandsösterreicher zu beschränken und - unter Zuhilfenahme des zentralen Wählerregisters - allen anderen Wahlberechtigten zu ermöglichen, ihre Stimme per Wahlkarte österreichweit in einem Wahllokal abzugeben, wurde abgelehnt. Die Regierungsparteien werden schon wissen, warum. 

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Kommentare: 1
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    tsSLAueP (Montag, 22 August 2022 12:23)

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