Mutter-Kind-Pass: Untersuchungskatalog auf dem Stand vor 35 Jahren

Bis zum 5. Lebensjahr können Schwangere bzw. junge Mütter – mittels Mutter-Kind-Pass – kostenlose Untersuchungen bei Vertragsärzten der Krankenversicherungsträger in Anspruch nehmen.

 

Die Art der Untersuchungen wird laut ORF-Bericht von den Gynäkologen kritisiert. Trotz medizinischer Fortschritte enthalte der Mutter-Kind-Pass immer noch dieselben Untersuchungen wie vor mehr als 30 Jahren. Die letzte Anpassung wurde laut Gynäkologensprecher Ulrich Bemetz 1980 vorgenommen. Zusätzliche Untersuchungen wie Nackenfaltenmessungen oder Organscreenings in der Schwangerschaft werden von ca. 90 Prozent der Frauen vorgenommen, sind aber im Mutter-Kind-Pass nicht vorgesehen und daher kostenpflichtig. Vor allem ärmere Familien stehen dabei vor extremen finanziellen Herausforderungen.

 

Längst fällig ist daher nicht nur eine Anpassung der Untersuchungen, sondern auch die Verlängerung des Mutter-Kind-Passes beispielsweise bis zum 10. Lebensjahr. Rechtzeitige Untersuchungen könnten sowohl körperlich als auch psychische Erkrankungen verhindern und so Folgekosten ersparen. Außerdem wären durch regelmäßige Untersuchungen auch Misshandlungen oder sexueller Missbrauch schneller erkennbar.

 

Damit die Kinder auch verpflichtend zu den Untersuchungen kommen, sollte der Bezug der Familienbeihilfe an die Arztbesuche der Kinder gekoppelt werden.

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Kommentare: 1
  • #1

    tsSLAueP (Montag, 22 August 2022 11:26)

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