Gastronomie: Hausrecht ja, aber keine Homophobie und kein Rassimus gegen Gäste !

"Geht´s doch in ein Puff !" – So wurden zwei lesbische Freundinnen von der Chefin des traditionellen Wiener Kaffeehauses Prückel am Stubentor hinausgeekelt, nachdem sie sich ein harmloses Küsschen gegeben haben. Eine Woche später demonstrierten – unter der Moderation von Schauspielerin Claudia Kottal – mehr als 2000 Menschen gegen Homophobie in der bunten Weltmetropole Wien. Und das zu Recht.

 

Jeder Gastronom, jeder Kaffeehausbesitzer oder jeder Diskothekeninhaber soll zwar weiterhin das Hausrecht haben und bestimmen können, welche Gäste er bewirtet bzw. in den Club lässt. Alkoholisierte, Rowdys, Unruhestifter oder Schnorrer haben beispielsweise in einem Lokal nichts verloren und sollen jederzeit verwiesen werden. Dies gilt aber keineswegs für Homosexuelle.

 

Dass die beiden lesbischen Mädels derzeit keine rechtliche Handhabe gegen diskriminierende Aktionen haben, liegt übrigens an der ÖVP. Diese hat – trotz Vereinbarung mit dem Koalitionspartner – eine Erweiterung des Gleichbehandlungsgesetzes abgelehnt. Geschützt sind gemäß § 31 – im Gegensatz zu Arbeitsverhältnissen – beim "Zugang zu und bei der Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen, die der Öffentlichkeit zur Verfügung stehen", nur Personen aufgrund des Geschlechts und der ethnischen Zugehörigkeit, nicht aufgrund der sexuellen Orientierung.

 

Eine Aufforderung an den Nationalrat, diesen Mangel sofort zu beheben und auch die Maßnahmen zu verschärfen. Dann haben Lesben, Schwule oder Transgender – so wie derzeit schon Schwarze oder Türken bei mutmaßlicher Diskriminierung – die Möglichkeit, die Gleichbehandlungskommission anzurufen. Unabhängig davon kann beim Bezirksgericht, das ein abweichendes Urteil begründen muss, auch Schadenersatz eingeklagt werden. Anscheinend auch in einer Metropole wie Wien die einzige Möglichkeit, eine Verhaltensänderung homophober Gastronomen zu bewirken. Eigentlich traurig...

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Kommentare: 1
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    tsSLAueP (Montag, 22 August 2022 11:17)

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