Geringe Wahlbeteiligung: Zurück zur Wahlpflicht und vorwärts zu innovativen Wahlmethoden.

80 % der österreichischen Gesetze werden im EU-Parlament beschlossen, trotzdem beträgt die Wahlbeteiligung nur magere 45,5 %. Da auch viele EU-Kritiker zu Hause geblieben sind, stellt sich auch die Frage, ob die entsandten Mandatare überhaupt das österreichische Volk in Brüssel, Straßburg und Luxemberg repräsentativ vertreten.

 

Abhilfe könnte hier die Festlegung einer Wahlpflicht – mit oder ohne Sanktion (in Form einer "Verwaltungsübertretung") – bringen. Derzeit gibt es 5 Staaten in der EU, in der eine Wahlpflicht normiert ist, in Belgien, Griechenland, Italien, Luxemburg und Zypern. Und dort strömte auch ein viel größerer Prozentsatz in die Wahllokale als in der politisch bornierten Alpenrepublik: Über 90 % in Belgien und Luxemburg, ca. 60 % im krisengebeutelten Italien.

 

Als flankierende Maßnahmen bieten sich die automatische Zusendung von Briefwahlunterlagen, mehrere Tage der Wahlabhaltung oder auch die Möglichkeit einer elektronischen Stimmabgabe an. Es kann aber keineswegs so weitergehen, dass eine Minderheit bestimmt, wer die Gesamtheit der Bürger vertritt.

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Kommentare: 1
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    tsSLAueP (Montag, 22 August 2022 11:03)

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