Freiwilligengesetz für Hilfsorganisationen !

45 % der Österreicher sind laut Sozialministerium aktiv in der Freiwilligenarbeit. Zu diesen zählen auch die ca. 340.000 Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr, die 59.800 freiwilligen Mitarbeiter des Roten Kreuzes oder das 2007 gegründete "Team Österreich". Hilfs- und Rettungs-organisationen, die bei Hochwasser-einsätzen, Muren- und Lawinenabgängen oder anderen Unglücksfällen unabdingbar geworden sind. Wieder einmal säumig ist die Politik, denn es gibt trotz zahlreicher Einsatzfälle in den letzten Jahren bis dato kein bundesweites, einheitliches Freiwilligengesetz, das die Rechte und finanziellen Entschädigungen der freiwilligen Mitarbeiter festlegt.

 

Arbeitsrechtlich handelt es sich derzeit um einen rechtmäßigen Hinderungsgrund, wenn Feuerwehrleute oder Rettungsmitarbeiter an einem Katastrophenhilfsdienst teilnehmen, d.h. der Arbeitgeber kann keine arbeitsrechtlichen Sanktionen wie eine Verwarnung oder eine Entlassung verhängen. Eine Entgeltfortzahlung ist allerdings nicht vorgesehen, einzig allein FF-Mitglieder können eine Entschädigung beim Land gemäß der neun (!) regionalen Feuerwehrgesetze beantragen.

 

Bei freiwilliger Hilfe – ohne Eingliederung in einer Organisation – liegt kein rechtmäßiger Hinderungsgrund vor, hier muss mit dem Arbeitgeber ein Urlaub oder ein Zeitausgleich vereinbart werden. Ausgenommen sind davon nur Arbeitnehmer, die unmittelbar selbst von der Katastrophe betroffen sind.

 

Noch bevor die nächsten Hochwasserdämme belastet werden, sollte man also im Nationalrat endlich ein bundesweites Freiwilligengesetz beschließen, das beispielsweise für Mitglieder von Hilfsorganisationen eine Entgeltfortzahlung festlegt. Der Arbeitgeber bekommt dann die Kosten vom Staat ersetzt. Ebenso soll es für Selbständige eine finanzielle Entschädigung geben, wenn sie sich aktiv an Hilfsarbeiten beteiligen.

 

Der Katastrophenfonds muss aufgestockt werden, und Freiwilligenorganisationen sollte die Umsatzsteuer beim Geräteankauf rückerstattet werden. Da derzeit nur Mitglieder von Hilfsorganisationen gesetzlich versichert sind, sollte eine bundesweite Gratis-Versicherung für freiwillige "private" Helfer eingeführt werden. Die Retter in der Not haben es sich verdient...

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Kommentare: 1
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    tsSLAueP (Montag, 22 August 2022 10:59)

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