Einsetzung eines Untersuchungsausschusses als Minderheitenrecht !

Untersuchungsausschüsse sind ein wichtiges Kontrollinstrument des Parlaments und haben die Aufgabe, die Geschäftsführung der Bundesregierung zu überprüfen und eventuelle Missstände festzustellen. In Deutschland werden sie gerne auch als "scharfes Schwert der Opposition" bezeichnet. Der große Unterschied zwischen Deutschland und Österreich besteht darin, dass dort eine Minderheit, derzeit 1/4 der Abgeordneten des Bundestags, einen Untersuchungsausschuss einsetzen kann. Die Beweiserhebung findet öffentlich statt, und unter bestimmten Voraussetzungen sind sogar Fernsehübertragungen zulässig, wie 2005 beim Visa-Untersuchungsausschuss.

 

Österreich ist demokratiepolitisch hier wieder einmal meilenwert entfernt. Ein Untersuchungsausschuss kann nur dann eingesetzt werden, wenn die Mehrheit der Nationalratsabgeordneten zustimmt, d.h. dass de facto ohne Zustimmung einer der beiden Regierungsparteien keine parlamentarische Kontrolle in Form eines U-Ausschusses stattfinden kann. Seit 1945 gab es insgesamt 19 Untersuchungsausschüsse, von denen einige politisch nachhaltige Effekte hatten wie jene über das Wiener AKH, die Noricum-Waffenexporte, den Fall Lucona oder die Eurofighter-Käufe. Der letzte Untersuchungsausschuss fand 2012 statt und thematisierte unter seinem Vorsitzenden Dr. Walter Rosenkranz verschiedene Korruptionsvorwürfe in der Republik.

 

In der neuen Legislaturperiode sollte man sich jetzt endlich Deutschland als Vorbild nehmen und die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses als Minderheitenrecht konstituieren. Dazu ist eine Verfahrensordnung zu entwickeln, Streitfälle im Untersuchungsausschuss könnten wie in Deutschland vom Verfassungsgerichtshof entschieden werden. Bereits normiert ist die eminent wichtige Wahrheitspflicht der Auskunftspersonen. Eine Aussageverweigerung ist – wie bei einem Strafverfahren vor Gericht – nur dann zulässig, wenn sie die Privatsphäre betrifft oder die Auskunftsperson sich durch ihre Aussagen selbst strafrechtlich belasten würde. Blickt man auf Österreichs 25. Platz im Korruptions-Ranking, dann könnte letzteres wohl öfter erfüllt sein...

Kommentar schreiben

Kommentare: 1
  • #1

    tsSLAueP (Montag, 22 August 2022 10:58)

    1