Direkte Demokratie – Wenn nicht jetzt, wann dann ?

"Das Recht geht vom Volk aus" lautet der erste Artikel der österreichischen Bundesverfassung. Viel bemerkt man in der Realität davon allerdings nicht. Der Wähler darf alle 5 Jahre – die Verlängerung der Legislaturperiode von 4 auf 5 Jahre per se ist schon ein Prinzipienwiderspruch – das Kreuzerl bei einer Partei machen, deren von Kammern, Gewerkschaften, Banken und Lobbies fremdgesteuerten Mandatare in Form der "repräsentativen" Demokratie teils Gesetze und Verordnungen beschließen, die das Volk so nie gewollt hat.

 

Volksabstimmungen gab es bisher nur 2 (AKW Zwentendorf, EU-Beitritt), Volksbefragungen sind rechtlich nicht verbindlich, und Volksbegehren werden bei über 100.000 Unterschriften zwar im Parlament behandelt, deren Forderungen müssen aber nicht umgesetzt werden, und das werden sie in der Regel auch nicht. Eine Änderung des österreichischen demokratischen Systems ist längst fällig und erforderlich. Als Vorbild kann hier nur unser Nachbar Schweiz dienen, das Mutterland direkter Demokratie. Dort können – bei knapp 8 Millionen Einwohnern – bereits 100.000 Schweizer Bürger eine sogenannte "Volksinitiative" einleiten, die in eine verpflichtende Volksabstimmung mündet. Mindestens 50.000 Unterschriften sind notwendig, damit mittels "Vetoreferendums" ein bereits beschlossenes Gesetz zu Fall gebracht werden kann. In der Schweiz schreckt man dabei auch vor "heiklen" Themen wie Minarettverbot, Burka-Verbot, bedingungslosem Grundeinkommen oder Asylmissbrauch nicht zurück.

 

In Österreich ist die FPÖ die Vorreiterin direkter Demokratie. Sie fordert in ihrem Wahlprogramm für die Nationalratswahl verbindliche Volksabstimmungen, wenn ein Volksbegehren von mehr als 250.000 Wahlberechtigten unterstützt wird, und auch die Möglichkeit eines Veto-Referendums. Erleichtert werden soll die Stimmabgabe durch Formen des E-Votings. Themen bieten sich zur Genüge an: Europarechtliches (wie die Teilnahme am ESM-Haftungsschirm oder Änderungen des EU-Vertrages), die Beschränkung der Managementgehälter in staatsnahen Betrieben, die Abschaffung der ORF-Zwangsgebühren, der Spekulationsstopp von Gebietskörperschaften, Rauchverbot, Tier- und Jugendschutz oder die Frage der Bildungsfinanzierung. Völker-, Verfassungs- und Menschenrecht stecken klarerweise den Rahmen für derartige Volksabstimmungen ab: Frank Stronachs Forderung nach einer "Todesstrafe für Berufskiller" wird also keineswegs ein Thema direkter Demokratie werden :-)

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Kommentare: 1
  • #1

    tsSLAueP (Montag, 22 August 2022 10:52)

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