Gleichbehandlungsrecht: Kein Ende der Diskriminierung für Homosexuelle in Österreich!

Homosexuelle haben es nicht leicht in unserer Gesellschaft. Die Mieten vor allem in den urbanen Ballungsräumen steigen und steigen, und dann kann es noch vorkommen, dass zwei Männer oder zwei Frauen gemeinsam eine Wohnung beziehen wollen und dann vom Vermieter aufgrund ihrer sexuellen Orientierung abgelehnt werden. Eine Taxifahrt verweigert, oder das Küssen in der Therme von einem Bademeister untersagt wird. Alles Fälle, mit denen die Gleichbehandlungsanwaltschaft in den letzten Jahren konfrontiert wurde. Der juristische Missstand, besser gesagt politische Skandal, liegt darin, dass die aufgrund ihrer Homosexualität diskriminierten Personen dagegen rechtlich nichts unternehmen können.

 

In Österreich sind Homosexuelle gemäß dem aktuellen Gleichbehandlungsgesetz nur in der Arbeitswelt geschützt. Dies betrifft die Arbeitsverhältnisse an sich (Bewerbung, Einstellung, Bezahlung, Beförderung, Arbeitsbedingungen, Beendigung,…), Praktika, Jobberatungen, Berufsausbildung, Weiterbildung, die Mitwirkung in Interessensvertretungen oder die Unternehmensgründung. Außerhalb der Arbeitswelt erfasst der Diskriminierungsschutz derzeit nur die Gründe „Geschlecht“ und „ethnische Zugehörigkeit“. Eine Erweiterung auf Alter, Weltanschauung und sexueller Orientierung, das sogenannte „Levelling Up“, wird seit Jahrzehnten (!) von der Gleichbehandlungsanwaltschaft, NGO´s und linken Parteien gefordert, allerdings von der rechtskonservativen Mehrheit im Parlament verweigert.

 

Der beschränkte Diskriminierungsschutz hat nicht nur negative Auswirkungen für die Diskriminierten, sondern auch für das Image Österreichs als weltoffenes, liberales und touristenfreundliches Land. Homosexuelle werden laut einer SORA-Studie (2019) dreimal so oft diskriminiert wie Heterosexuelle. So erlebten laut der EU-Grundrechtsagentur im letzten Jahr 35 Prozent der befragten LGBTIQ-Personen Diskriminierungen außerhalb der Arbeitswelt, 7 % bei der Wohnungssuche, 21 % in Bars oder Restaurants, 10 % in Geschäften. 

 

Im Ranking der ILGA, des europäischen Dachverbands der Lesben-, Schwulen-, Bisexuellen-, Trans- und Intersexorganisationen, fiel Österreich innerhalb eines Jahres von Platz 14 auf Platz 19 (Top Five: Malta vor Belgien, Dänemark, Spanien und Island). Nur 49 % der von der Ilga vorgeschlagenen Menschenrechte entsprechen der österreichischen Rechtslage. Die Hauptforderungen: Die Anerkennung der selbstbestimmten Geschlechtsbestimmung ohne vorhergegangener medizinischer Diagnose, das Verbot von medizinischen, nicht notwendigen Eingriffen an intersexuellen Minderjährigen und eben die Erweiterung des Diskriminierungsschutzes auf den Zugang zu Gütern und Dienstleistungen. 

 

Die skurrile Situation besteht hier insoferne, als auf Landesebene diese Lücken bereits gefüllt würden. So kann man sich aufgrund der Antidiskriminierungsgesetze der Länder gegen Diskriminierungen im Zusammenhang mit privaten Zimmervermietern wehren, bei Vorfällen in Hotels (die in die Kompetenzverteilung des Bundes fallen) dagegen nicht. Eine allgemeine, unmittelbar geltende EU-Richtlinie wurde von der EU-Kommission bereits 2008 vorgeschlagen, sie wird seitdem aber im Europäischen Rat blockiert.

 

Im Oktober 2023 brachte die SPÖ wiederholt einen Antrag auf Novellierung des Gleichbehandlungsgesetzes ein, dieser wurde wieder vertagt. Inklusive der Stimmen der Grünen, die aufgrund der Regierungskoalition mit der ÖVP gegen ihre eigenen Interessen votierten. Egal, ob Gleichbehandlung, Bildung, Sozialrecht, Umverteilung (durch Erbschafts- oder Vermögenssteuern), Klimaschutz, Bodenverbrauch,… - Eine Änderung der politischen Verhältnisse in Richtung Modernität, Gerechtigkeit und Fairness wird nur mit einer linksliberalen Mehrheit abseits der rechtskonservativen Altparteien ÖVP und FPÖ erreicht werden können. Hoffentlich droht nicht das Gegenteil…