"Masken auf und setzen!" - Türkis-Grün verschärft Corona-Maßnahmen ohne Evidenz!

"Zu glauben, dass Masken unser Problem lösen, ist sehr gefährlich", so der schwedische Staatsepidemiologe Anders Tegnell, der darauf verweist, dass trotz strengster Maskenpflicht (sogar auf öffentlichen Plätzen) die Infektionszahlen in Spanien oder Belgien rapide nach oben gingen. In dieselbe Kerbe schlägt auch AGES-Leiter Franz Allerberger: "Die Maskenpflicht hat keinerlei messbare Auswirkungen auf die Ansteckungssituation in Österreich." 

 

Wie reagiert die türkis-grüne Bundesregierung auf die Steigerung der Infektionszahlen in der Alpenrepublik? Natürlich mit einer radikalen Verschärfung der Maskenpflicht in allen Bereichen, verbunden mit grundrechtlichen Freiheitseinschränkungen, die jegliche mit Vergnügen und Amüsement verbundene Freizeit- und Kulturaktivitäten in militärähnliche Schablonen pressen und damit den potentiellen Besuchern den Spaß und den Genuss vermiesen. Die Folgen sind absehbar: Ein weiterer Umsatzrückgang in Gastronomie, Tourismus, Kultur und Nightlife.

 

Zumindest den offenen Zynismus hat die Kurz-Regierung abgelegt: Aus der fast süffisant klingenden "Lockerungsverordnung" wurde die autoritär angehauchte "Maßnahmenverordnung", die anscheinend für eine Ankurbelung der Maskenindustrie sorgen soll. Wenigstens einer Branche, der es in der durch die Politik mitverursachten Wirtschaftskrise gut geht, könnte man meinen.

 

Unverändert bleibt die Maskenpflicht in den öffentlichen Verkehrsmitteln, die Wiener Linien haben diese durch die Beförderungsbedingungen sogar auf die Bereiche innerhalb der Ticketschranken ausgedehnt. Seit 14. September gilt die Maskenpflicht für Kunden in allen Handelsgeschäften. Damit ja niemand den mechanischen Schutzvorrichtungs-Schergen entkommt, müssen diese auch in den Verbindungsbauwerken von Betriebsstätten, sprich in den gesamten Einkaufszentren, getragen werden. Geschäftsinhaber befürchten Umsatzrückgänge bis zu 50 Prozent, vor allem in der Modebranche. Amazon, Zalando & Co. lassen die Champagnerkorken knallen.

 

Eine Maskenpflicht gilt jetzt auch auf Märkten im Freien, obwohl die Ansteckungsgefahr im Freien nahezu unwahrscheinlich ist. Abstandhalten sollte reichen. Ebenso bei Messen. Aber auch dort hat der grüne Gesundheitsminister "Angstschober" eine Maskenpflicht in geschlossenen Räumen und im Freien angeordnet, auch wenn der 1 Meter-Abstand eingehalten werden kann. Die Buch Wien-Messe im November darf sich über einen massiven Besucherrückgang freuen, Schmökern von Unterhaltungsliteratur und Sachbüchern mit verschwitzter Maske auf dem Kopf soll ja echt "Spaß" machen.

 

Maskenpflicht gilt jetzt auch wieder in allen Museen, obwohl diese aufgrund der ausbleibenden ausländischen Touristen unter eklatantem Besuchermangel leiden und teilweise Raumgrößen über tausende Quadratmeter aufweisen. Auch die Schwimmbäder werden von der Maskenpflicht nicht verschont. "Mit Ausnahme von Feuchträumen, wie Duschen und Schwimmhallen", heißt es wortwörtlich in der Maßnahmenverordnung. Klingt fast erotisch, ist es aber nicht.

 

Die massivsten Einschränkungen betreffen natürlich wieder die über 30.000 Gastronomie-Betriebe. Gerade dort, wo die Arbeitslosigkeit unter den Mitarbeitern am höchsten ist und viele Betriebe kurz vor dem Ruin stehen. Bezüglich der Verhaltensanordnungen für die Besucher dürfte sich Anschober Anleihen von der deutschen Elektronik-Band Kraftwerk genommen haben, Stichwort "Wir sind die Roboter". Schutzmaske auf - Eintritt - Setzen - Schutzmaske ab - Bestellen - Essen und Trinken - Schutzmaske auf - WC - Schutzmaske ab - Zahlen und Verabschieden - Schutzmaske auf - Gehen.

 

"Der Kunde hat in geschlossenen Räumen - ausgenommen während des Verweilens am Verabreichungsplatz - eine den Mund- und Nasenbereich abdeckende mechanische Schutzvorrichtung zu tragen. "In geschlossenen Räumen ist die Konsumation von Speisen und Getränken nur im Sitzen an Verabreichungsplätzen zulässig", so die einschlägigen Bestimmungen im § 6 der Maßnahmenverordnung. An der Bar sitzen darf man zumindest. Noch.

 

An den jeweiligen Tischen dürfen nur Besuchergruppen mit 10 Personen (plus minderjährige Kinder) sitzen. Größere Feiern in Wirtshäusern, Gasthäusern oder Restaurants sind damit ausgeschlossen, sofern man nicht mit Umgehungstricks beispielsweise ein paar Tische mit Abstand nebeneinander stellt. Die sterile Atmosphäre wird dadurch aber nicht beseitigt, und der Vernaderer sitzt vielleicht im Nachbarhaus und holt die Nehammer-Truppen.

 

Mehr als 50 Prozent der Cluster bewegten sich laut AGES übrigens im "privaten Bereich". Dieser wird auch durch die neue Maßnahmenverordnung nicht erfasst. Feiern in der Wohnung, Gärten oder Garagen dürfen aufgrund der verfassungsrechtlichen gewährleisteten Grundrechte weiterhin ohne Einschränkung stattfinden. Man muss halt enger zusammenrücken. Das wird den Virus freuen...