Ius 2017: Neue Beschuldigtenrechte, Wiedereingliederungs-Teilzeit, Pinke "Ehen" am Standesamt.

Die Rechte mutmaßlicher Straftäter werden durch die Umsetzung einer EU-Richtlinie wesentlich erweitert. Beschuldigte haben nun bereits die Möglichkeit, VOR der ersten Vernehmung einen Verteidiger zu verständigen, beizuziehen oder zu bevollmächtigen. Ein Verteidiger darf auch bei der Vernehmung zu den Voraussetzungen der Untersuchungshaft beizogen werden. Die Kronzeugenregelung wird um weitere 5 Jahre verlängert. Eine Diversion ist nun auch bei Todesfolge zulässig, und zwar dann, wenn nahe Angehörige fahrlässig getötet wurden.

 

Im Arbeitsrecht wird eine sogenannte „Wiedereingliederungsteilzeit“ eingeführt. Arbeitgeber und Arbeitnehmer können für maximal sechs Monate Teilzeitarbeit nach einer längeren Erkrankung vereinbaren. Während dieser Zeit wird aliquot Krankengeld ausgezahlt. Unbefristet verlängert wird die Beihilfe für Kurzarbeit, die Unternehmen in Krisenzeiten hilft, Personalabbau zu verhindern. Die maximale Bezugsdauer wird von 18 auf 24 Monate erhöht.

 

Im Rahmen eines umstrittenen Gesundheitsreformpakets, das um 200 Millionen Euro den Ausbau der Primärversorgung sichern soll, wurde auch die Streichung des Selbstbehalts von Kindern und Jugendlichen bis 18 Jahre bei stationären Krankenhausaufenthalten beschlossen. Die Ausgleichszulage wird auf 1000 Euro erhöht, allerdings nur für Personen mit 30 Arbeitsjahren. 

 

Die Führerscheingesetz-Novelle bringt eine Verlängerung des Probeführerscheins von 2 auf 3 Jahre mit sich. Der Verkehrsminister wird außerdem ermächtigt, eine Verordnung bezüglich der Erprobung von „Alko-Locks“ zu erlassen. Bilder, die bei einer Radar-Überwachung zur Feststellung von Geschwindigkeitsüberschreitungen entstehen, können aufgrund einer StVO-Novelle verwendet werden, um zusätzlich festgestellte Verstöße wie Handy-Telefonieren am Steuer oder Nicht-Angurten zu ahnden.

 

Positive Neuigkeiten gibt es für die Pink Community. Eingetragene Partnerschaften können künftig wie Ehen am Standesamt geschlossen werden. Außerdem dürfen diese einen gemeinsamen Familiennamen tragen. Noch immer existiert im Nationalrat keine Mehrheit für eine gänzliche Gleichstellung von hetero- und homosexuellen Partnerschaften („Ehe für alle“) wie sie in vielen anderen katholischen Staaten längst üblich ist.

 

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Kommentare: 1
  • #1

    tsSLAueP (Montag, 22 August 2022 12:35)

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