Familienbeihilfe steigt trotz 33%-igen Wertverlusts nur um 2 Euro monatlich.

Die Familie ist die Keimzelle der Gesellschaft und sollte daher von der Politik ausreichend gefördert werden. Ob dies der Fall ist, darf allerdings stark bezweifelt werden. So wurde seit dem Jahr 2000 (!) die Familienbeihilfe nicht an die Inflation angepasst, der Wertverlust beträgt damit bereits mehr als 33 Prozent.

 

Ab dem 1. Jänner 2016 erwartet die Familien eine – ziemliche lächerliche – Erhöhung der monatlichen Transferleistung um umgerechnet 2 Euro. Die Familienbeihilfe beträgt somit nun, altersspezifisch gestaffelt, 111,80 (zwischen 0 und 3), 119,60 (zwischen 3 und 10), 138,80 Euro (zwischen 10 und 19) und ab 19 Jahren 162 Euro monatlich pro Kind. Eine automatische Anpassung an die – für dieses Jahr mit 1,8 Prozent prognostizierte – Inflationsrate wurde wieder nicht vorgenommen.

 

Zeitliche Einschränkungen gibt es ab 2016 bei der Elternteilzeit. Die Mindestarbeitszeit muss 12 Stunden, die Arbeitszeitreduktion künftig mindestens 20 Prozent der wöchentlichen Normalarbeitszeit betragen.

 

Jahrelang urgiert von der Volksanwaltschaft und den Oppositionsparteien wurde 2016 jetzt auch die Karenz für Pflegeeltern eingeführt, die ein Kind – ohne gleichzeitige Adoptionsabsicht – in Pflege nehmen. Dieser Rechtsanspruch beseitigt die bisher geltende untragbare Situation, dass eine Pflegemutter ihr Arbeitsverhältnis gänzlich oder teilweise lösen musste, um ausreichend Zeit für ihr Pflegekind zu haben.

 

Erweitert wurde im novellierten Mutterschutzgesetz der Kündigungs- und Entlassungsschutz für Frauen, die eine Fehlgeburt erlitten haben. Kündigung und Entlassung sind ab sofort bis zum Ablauf von 4 Wochen nach einer erfolgten Fehlgeburt rechtsunwirksam.

 

Das neue Fortpflanzungsmedizingesetz ermöglicht jetzt auch lesbischen Frauen eine In-Vitro-Fertilisation, was auch zu notwendigen Anpassungen im Karenzrecht führte. So haben Frauen, deren eingetragene Partnerin oder Lebensgefährtin ein Kind bekommt, einen Anspruch auf Elternkarenz. Wenn auch diese Bestimmung wenig Anwendung finden wird, das Familienrecht bekommt jetzt auch in Österreich einen moderneren, liberaleren Anstrich.