"Lohn statt Taschengeld" für Behinderte in geschützten Werkstätten!

Jetzt steigt auch die Volksanwaltschaft auf die Barrikaden. In der bekannten TV-Sendung „Bürgeranwalt“ wurde anhand von drei Schicksalen gezeigt, wie mit Behinderten in sogenannten Tagesstrukturen umgegangen wird. So erhält ein in einem Diakoniewerk beschäftigter Behinderter, der diverse Artikel für Weihnachtsmärkte herstellt, gerade einmal 82,80 Euro netto pro Monat. 

 

Unter dem Titel „Taschengeld“, denn der fleißige Mitarbeiter ist – mit Ausnahme einer Unfallversicherung – nicht sozialversichert. Er hat keine Ansprüche gegen eine Krankenversicherung und kann auch keine Pension erwerben. Was ihn außerdem seelisch sehr schmerzt, ist die fehlende Wertschätzung seiner Arbeit, mit der er aus eigener Kraft weder sich selbst noch seine Familie ernähren kann.

 

Österreich ist seit 26.10.2008 Vertragspartner der UN-Behindertenrechtskonvention und ist daher verpflichtet, gleiche Rechte für Menschen mit Behinderungen auf dem Arbeitsmarkt umzusetzen. Es darf laut Art 27 bei Einstellungs- und Beschäftigungsbedingungen keine Diskriminierung vorliegen bzw. muss bei gleichwertiger Arbeit gleiches Entgelt bezahlt werden.

 

Die Politik ist daher gefordert, neben einem eigenen Arbeitsvertrag für Menschen in Behindertenwerkstätten auch einen umfassenden Sozialversicherungsschutz für Behinderte zu garantieren. Nur eine vollständige soziale Absicherung mit angemessenem Lohn verhindert, dass Behinderte in geschützten Werkstätten finanziell ausgenützt werden und sich nach ihren schweren Schicksalsschlägen auch noch persönlich minderwertig fühlen. 

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Kommentare: 1
  • #1

    tsSLAueP (Montag, 22 August 2022 11:37)

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