Unterhaltsrecht: Säumigkeit von SPÖ und ÖVP stürzt Familien in finanzielles Chaos !

Väter sollen vermehrt in die Kindererziehung einbezogen werden. Um dieses Ziel verstärkt zu erreichen, wurde 2013 die Väterkarenz eingeführt. Dazu entwickelte man fünf Variationsmodelle zum Bezug des Kinderbetreuungsgeldes. Allerdings hat die rot-schwarze Bundesregierung darauf vergessen, die Auswirkungen dieser Modelle zu überprüfen und die dazu notwendigen Rahmengesetze zu erlassen.

 

Rechtliche und finanzielle Probleme für die betroffenen Familien ergeben sich aktuell besonders im Unterhaltsrecht. Beispiel: Der unterhaltspflichtige Vater eines Kindes hat mit einer neuen Frau ein zweites Kind und hat die Absicht, in Väterkarenz zu gehen und das ihm zustehende (geringe) Kinderbetreuungsgeld zu beziehen. Der Unterhaltsanspruch des Erstkindes bemisst sich daher in dieser Zeit nach diesem Einkommen, wodurch eine weniger begüterte Familie in ernste finanzielle Schwierigkeiten geraten kann.

 

 

Kritik kommt in der Sendung „Hohes Haus“ von der renommierten Wiener Familienrechtsexpertin Dr. Barbara Beclin. Die Bundesregierung sei säumig bei der Anpassung des Unterhaltsrechts an die geänderten rechtlichen Bedingungen. Auch ein staatlicher Unterhaltsvorschuss sei – anders als in Skandinavien - aufgrund des Fehlens gesetzlicher Tatbestandsvoraussetzungen nicht möglich. Ein Vater sei aber aufgrund der aktuellen gesetzlichen Lage zur Gleichbehandlung seiner Kinder verpflichtet und könne durchaus verpflichtet werden, Geld für sein Erstkind „anzusparen“ bzw. einen Kredit aufzunehmen. Denkbar sind auch Unterhaltsansprüche des Vaters gegenüber seiner (verheirateten) Zweitfrau.

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