Ius 2018 (4): Neue Vorschriften im Banken-, Steuer- und Datenschutzrecht!

Obwohl Österreich schon seit 1.1. 1995 Mitglied der Europäischen Union ist, wissen viele Bürger die Vorteile dieser Staatengemeinschaft noch immer nicht zu schätzen. So basieren viele konsumentenschutzfreundliche Gesetze auf Verordnungen bzw. Richtlinien der EU. So auch das neue Zahlungsdienstegesetz, das die Rechtsstellung des Zahlers bei nicht autorisierten Zahlungsvorgängen verbessert.

 

Die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit in Zusammenhang mit einem Missbrauch der Bankomatkarte oder des Online-Bankings wird von 150 Euro auf 50 Euro herabgesetzt. In bestimmten Fällen muss der Zahlungsdienstleister eine "starke Kundenauthentifizierung" verlangen, die aus mindestens zwei Kategorienelementen besteht.

 

Gemäß dem Verbraucherzahlungskontogesetz dürfen Bankomatgebühren nur in Ausnahmefällen verlangt werden. Voraussetzungen dafür sind eine Einzelvereinbarung mit dem Kunden und das Vorhandensein eines Tarifs ohne gesonderte Bargeldbehebungsentgelte.

 

Gegen Ende des Jahres werden seitens der Europäischen Zentralbank keine weiteren 500 Euro-Scheine mehr ausgegeben. Ziel ist die bessere Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorfinanzierung. Die im Umlauf befindlichen Scheine bleiben natürlich weiterhin gültig und sollen unbegrenzt umtauschbar sein.

 

Im Mai 2018 tritt die neue Datenschutzgrundverordnung in Kraft, deren nationale Umsetzung von Experten als mangelhaft kritisiert wird. Unternehmen müssen einen Datenschutzbeauftragten installieren und bei Verstößen gegen die neuen Vorschriften mit hohen Bußgeldern rechnen. 

 

Noch in der alten Legislaturperiode hat der Nationalrat eine (teilweise) Angleichung der Rechtsvorschriften von Arbeitern und Angestellten beschlossen. Vereinheitlicht wurde u.a. die Entgeltfortzahlung im Krankenstand und bei sonstigen Dienstverhinderungen. Die Kündigungsfrist für teilzeitbeschäftigte Angestellte mit geringer Arbeitszeit beträgt ab 1. Jänner - statt 14 Tagen - nun 6 Wochen. Die generelle Angleichung der Kündigungsfristen erfolgt erst 2021.

 

Bestimmte Sonderausgaben wie Kirchenbeiträge und Spenden fließen ab 2018 automatisiert in die Arbeitnehmerveranlagung an. Grund: Religionsgemeinschaften und Spendenorganisationen sind verpflichtet, die bezahlten Beträge an die Finanzverwaltung zu übermitteln.

 

Am 1. Mai sollte eigentlich das absolute Rauchverbot in der Gastronomie in Kraft treten. Die neue Bundesregierung will dieses Gesetz - trotz 14.000 nikotinbedingter Todesfälle pro Jahr - kippen. Fast eine halbe Million Bürger unterstützt als Reaktion darauf bereits die "Don´t Smoke"-Kampagne für eine Beibehaltung des Gesetzes. Europa schüttelt nur mehr den Kopf über die Raucher-Oase Österreich. Man muss sich wirklich wundern, was in der Alpenrepublik alles möglich ist.